Daheim
Die Pflege zu Hause kann durch einen Angehörigen, eine andere vertraute Person oder einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Auch eine Kombination ist möglich.
Wir informieren Sie darüber, welche Leistungen die IKK BB übernimmt!
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen.
Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad, den der Pflegebedürftige hat. Ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besteht erst ab Pflegegrad 2. Mehr.
Übernimmt also ein Pflegedienst die Pflege, zahlt die IKK BB-Pflegekasse sogenannte Pflegesachleistungen. Die Abrechnung führt der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse durch.
Die Kosten für einen Pflegedienst werden erst ab dem Pflegegrad 2 übernommen. Mehr.
Die IKK BB unterstützt Sie bei der Suche nach einem passenden Pflegedienst.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote.
Nutzen Sie bei der Suche z.B. den Pflegelotsen – ein kostenloses und unabhängiges Informationsportal. Er hilft Ihnen dabei, das richtige Pflegeangebot zu finden. Mehr.
Eine aktuelle Liste der Pflegedienste mit LAGO-Siegel finden Sie unter www.lago-brandenburg.de. Pflegedienste, die das LAGO-Siegel tragen, sind auf die Betreuung krebskranker und schwerstkranker Menschen spezialisiert. Sie arbeiten nach anerkannten Kriterien für eine fachkundige und umfassende Pflege und verfügen über entsprechend geschultes Personal.
Entlastungsleistungen sind Angebote, mit denen Pflegepersonen und Pflegebedürftige in ihrem Alltag unterstützt werden.
Diese Entlastungsleistungen umfassen:
Pflegen Angehörige zu Hause, ergeben sich oftmals Situationen, in denen die Pflege kurzzeitig nicht sichergestellt werden kann. Etwa dann, wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank wird, aus anderen Gründen abwesend ist oder die Pflegesituation sich vorübergehend verändert. Dann besteht Anspruch auf Ersatzpflege.
Übernimmt dabei zeitweise ein anderer naher Angehöriger die Pflege, leistet die IKK BB-Pflegekasse ggf. Ersatzpflege.
Übernommen werden die Kosten für die Ersatzkraft im Rahmen der Verhinderungspflege für höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr.
Ein Anspruch besteht, wenn die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 hat und bereits mindestens für einen Zeitraum von sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt worden ist. Mehr.
Für die Pflege zu Hause stellt die IKK BB bei Bedarf Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte zur Verfügung.
Unterschieden wird dabei zwischen:
Für einen pflegegerechten Umbau der Wohnung gewährt die IKK BB Zuschüsse bis zu 4.000 EURO. Zu diesen Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gehören etwa der Einbau eines Treppenlifts oder der Ein- und Umbau von pflegegerechtem Mobiliar. Mehr.
Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, sind vor besondere Herausforderungen gestellt. Sie benötigen oft finanzielle Unterstützung, um Ausfälle auszugleichen. Entlastung gibt es durch zwei Gesetze: Das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz.
Sie finden hier einen Überblick über Ihre rechtlichen Ansprüche.
Angehörige haben ein Recht auf eine zehntägige unbezahlte Arbeitsfreistellung, um sich um alle anfallenden Aufgaben zu kümmern.
Alle, die in einem Betrieb mit mindestens 15 Mitarbeitern tätig sind, können bis zu sechs Monate Pflegezeit nehmen, um einen Angehörigen zu versorgen.
Voraussetzung hierfür: Es liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor. Dies wird schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und muss mindestens zehn Tage vor der Pflegezeit geschehen. Neben einer solchen Auszeit ist auch eine Arbeitszeitreduzierung möglich. Die IKK BB unterstützt Sie hierbei mit verschiedenen Leistungen.
Liegt keine besondere betriebliche oder tarifvertragliche Vereinbarung vor, ist Ihr Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Ihr Entgelt fortzuzahlen, wenn Sie in Folge einer akuten Pflegesituation nicht bei der Arbeit erscheinen können. Dieser Einkommensausfall wird durch das Pflegeunterstützungsgeld ausgeglichen.
Bei Arbeitgebern, die mehr als 25 Beschäftigte haben, greift die sogenannte Familienpflegezeit. Diese sieht vor, dass Sie Ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduzieren dürfen. Dem Arbeitgeber ist diese Familienpflegezeit spätestens acht Wochen vor Beginn anzukündigen.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gewährt in dieser Zeit ein zinsloses Darlehen, das innerhalb von 48 Monaten nach Ende der Familienpflegezeit zurückzuzahlen ist.
Während der Pflegezeit sind Sie sozialversichert. Folgendes sollten Sie über Sozialversicherungen wissen:
Die IKK BB hat spezielle Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Sprechen Sie uns an!
Angehörige von Menschen mit Demenz stehen in Zeiten von Corona vor einer besonderen Herausforderung. Mit den notwendigen Einschränkungen der sozialen Kontakte, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen bleiben pflegende Angehörige mit ihren Sorgen und der Betreuung ihres demenzerkrankten Zugehörigen immer mehr auf sich gestellt. Die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz hat deshalb folgende Hinweise und Tipps für Betroffene zusammengestellt.
Tipp 1: Wenden Sie sich an Menschen, zu denen Sie Vertrauen haben und die Ihre Situation kennen und verstehen. Ein regelmäßiges Telefongespräch im Umfang von ca. 30 Minuten kann ihnen wichtiger Beistand sein. und ihnen ihre Stärke mit der Situation klarzukommen wiedergeben. In Zeiten von Corona trifft man auf größere Bereitschaft der Solidarität als man denkt.
Als Angehöriger ist man häufig auch sehr verunsichert, wie man mit den Verhaltensänderungen umgehen kann. Ständiges Fragen oder Bezichtigungen, Unruhe, und stundenlanges Auf und Abgehen belasten den Alltag sehr. Manche konfliktträchtige Auseinandersetzung im Alltag entsteht aus dieser Unsicherheit im Umgang. Wichtig zu wissen ist, dass Menschen mit Demenz aufgrund ihrer Erkrankung ihr Verhalten nicht mehr selbst steuern können. Sie reagieren häufig emotional. Gerade diese Emotionen können genutzt werden, um Wohlbefinden zu fördern. Bestärken Sie gute Gefühle!
Tipp 2: Versuchen Sie Komplimente zu machen wie z.B. „Mutter, was ich dir schon lange mal sagen wollte, von Dir habe ich eine ganze Menge gelernt“ oder „lieber Papa, manchmal bist du wirklich sehr streng, aber deine Arbeit die du früher gemacht hast, fand ich immer sehr beeindruckend“. Meistens huscht dann ein Lächeln über das Gesicht. Machen Sie aber nur Komplimente hinter denen sie auch stehen. Sie werden sehen, dass sich Situationen entspannen, nicht immer, aber ab und zu.
Tipp 3: Für Sie als Angehörigen ist die häusliche Situation nicht einfach zu bewältigen. Sie brauchen einen Plan, wie Sie den Alltag so gestalten, dass Wohlbefinden entsteht – sowohl für sich selbst, wie für den Demenzerkrankten. Vieles ist da möglich, obwohl Sie zu Hause alleine mehr gefordert sind als mit Unterstützung von außen.
Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass eine regelmäßige Beschäftigung Menschen mit Demenz emotional zufriedener macht, sie vermittelt Erfolgserlebnisse, auch wenn diese nicht mehr perfekt durchgeführt werden kann. Die gemeinsame Vorbereitung aller Mahlzeiten zu Hause, das gemeinsame Kartoffelschälen, Staubwischen, einkaufen, spazieren gehen, Garten umgraben, Blumen setzen etc. hilft dem Demenzerkrankten sich selbst noch als vollwertig und wichtig zu erleben. Tageszeiten in denen zudem Bücher und Fotoalben angeschaut werden, Musik gehört, getanzt und Lieder gesungen werden, fördern das emotionale Erleben und die Ausgeglichenheit. Schön, wenn sich diese Alltagstätigkeiten an dem orientieren, was schon immer gerne gemacht wurde. Für die einen sind es schöne Operettenlieder für die anderen Rock ‘n Roll.
Familie, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Alltagsbegleiter/Helfer können unterstützen, indem sie Postkarten mit schönen Fotos von der Heimat oder den Hobbys die der Demenzerkrankte hatte senden. Auch Briefe schreiben mit Fotos von gemeinsamen Unternehmungen (bitte vergrößern auf DINA 4) mit Lob und Wertschätzung, was man an dem anderen schätzt und wichtig findet, hilft den Alltag in Zeiten von Corona zu erleichtern. Stellen sich vor Sie bekämen als pflegender Angehörigen jeden 2. Tag Post, mit kleinen und großen Gesten darin, Zeitungen, Beschäftigungsmaterial etc. Das kann ganz vielen Angehörigen helfen die Situation besser zu meistern.
Tipp 4: Diese Vorschläge aus der Alltagsplanung (siehe "Planen Sie den Alltag) lassen sich auch gut für die demenzerkrankten Angehörigen in Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften umsetzen. Schreiben Sie Briefe und Postkarten,
machen sie kurze Videos, die den anderen grüßen, erzählen sie etwas, beteiligen sie ihre Angehörigen an ihrem Leben. Fragen sie die Mitarbeiter*innen wie und ob diese gezeigt werden können und ob dies noch verstanden wird.
Tipp 5: Auch pflegende Angehörige und Mitarbeiter*innen freuen sich über kleine Aufmerksamkeiten, wie Blumen, Pralinen und sonstige Leckereien. Fragen Sie, was sie sich wünschen. Das vermittelt Anerkennung und Vertrauen. In diesen Zeiten sollten wir uns alle unterstützen! Es gibt viel zu tun.
Die Nachfrage ist groß: Im Januar 2020 startet daher die nächste Kursreihe mit kostenlosen Schulungen für pflegende Angehörige in Zusammenarbeit mit den Wannseeschulen.
Sie sollen die Betreuung erleichtern, Pflege verbessern und körperlicher wie seelischer Überbelastung vorbeugen. Teilnehmer der praxisnahen Schulungsreihe lernen sicher und professionell mit ihren Pflegebedürftigen im Alltag umzugehen. Qualifizierte Lehrkräfte vermitteln Kenntnisse für spezielle Pflegesituationen und trainieren mit den Teilnehmern, auch auf sich selbst zu achten.
Kurstermine 2020
Kursreihe 1
15.01.2020
29.01.2020
12.02.2020
26.02.2020
11.03.2020
25.03.2020
Kursreihe 2
12.08.2020
26.08.2020
09.09.2020
23.09.2020
07.10.2020
28.10.2020
11.11.2020
Das sind die Schwerpunkte:
Näheres auch in der Broschüre zum Download.
Die Termine der beiden Kursreihen finden jeweils mittwochs von 17 bis 19 Uhr in den Wannseeschulen in Berlin-Heckeshorn statt. Die Kurse sind für Versicherte kostenlos. Teilnehmen können auch Versicherte anderer Kassen.
Die Zahl der Kursteilnehmer ist begrenzt. Bitte melden Sie sich an unter teampv@ikkbb.de
Gelegentlich sind Menschen überfordert, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen wollen.
Dies ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen gleichermaßen quälend.
Deswegen bietet die IKK BB eine Beratung für pflegende Angehörige. Diese finden Sie in Brandenburg unter 0180 / 265 55 66* und in Berlin unter 030 / 69 59 89 89 sowie auf der Webseite: www.pflege-in-not.de
*) für nur 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz. Bei Anruf aus Mobilfunknetzen können Kosten entstehen, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen.