per App beantragen:
Geht der Nachweis zum Verdienstausfall vom Arbeitgeber bei der IKK BB ein, berechnen und überweisen wir das Kinderpflegekrankengeld auf ihr angegebenes Konto.
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie können sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen und der Verdienstausfall wird größtenteils durch das Kinderkrankengeld der IKK BB kompensiert.
Anspruch auf Kinderkrankengeld in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erweitert
Im Rahmen der Sonderregelungen durch die Corona Pandemie besteht ein erweiterter Anspruch auf das sog. pandemiebedingten Kinderkrankengeld für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023. Gesetzlich versicherte Eltern haben seit dem 05.01.2021 einen Anspruch pro Kind und Elternteil von 10 auf 30 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind. Bei mehr als zwei Kindern sind es 65 bzw. 130 Tage.
Der erweiterte Anspruch auf pandemiebedingtes Kinderpflegekrankengeld ist zum 07.04.2023 beendet. Pandemiebedingt bedeutet, wenn gesetzlich krankenversicherte Eltern ihre Kinder zuhause betreuen müssen, weil diese zum Beispiel wegen einer Quarantäne nicht in die Schule oder Kita gehen können – auch wenn die Kinder nicht erkrankt sind.
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes kann von der IKK BB ausgezahlt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihre Kinderkrankenscheine können Sie auch direkt über unsere IKK BB-App hochladen.
Über den Google Play Store oder Apple App Store können Sie unsere App kostenlos herunterladen.
Die Registrierung mit Ihrer Versichertennummer und einigen persönlichen Daten ist schnell erledigt.
Danach erhalten Sie einen Freischalt-Code per Post und können die App ganz einfach nutzen.
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes wird für maximal zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und Elternteil ausgezahlt. Alleinerziehende haben 20 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Erkrankung mehrerer Kinder werden für einen Elternteil maximal 25 Tage und für Alleinerziehende maximal 50 Tage Kinderkrankengeld gezahlt. Bei schwersten Erkrankungen des Kindes, die eine nur noch geringe Lebenserwartung wahrscheinlich machen, wird Kinderkrankengeld unbefristet gezahlt.
Das Kinderpflegekrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Sofern Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) bezogen haben, erhalten Sie von uns 100 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Generell gilt jedoch ein jährlich gesetzlich festgesetzter Höchstbetrag. Von der Entgeltersatzleistung sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.