Vater liest Kind ein Buch vor

Kompensiert Kinder­krankengeld

Kinderkrankengeld

per App beantragen:

  • Bescheinigung für Kinderpflegekrankengeld hochladen
  • Fragebogen in der App ausfüllen und absenden
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung
zur IKK BB App
Sportliche Kinder mit Skateboard

Geht der Nachweis zum Verdienstausfall vom Arbeitgeber bei der IKK BB ein, berechnen und überweisen wir das Kinderpflegekrankengeld auf ihr angegebenes Konto.

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie können sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen und der Verdienstausfall wird größtenteils durch das Kinderkrankengeld der IKK BB kompensiert.

 

Wann habe ich Anspruch?

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes kann von der IKK BB ausgezahlt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das erkrankte Kind ist jünger als zwölf Jahre.
  • Das Kind ist gesetzlich krankenversichert.
  • Ein Arzt hat bescheinigt, dass die Betreuung/ Pflege des Kindes notwendig ist.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung und Pflege Ihres Kindes übernehmen.
  • Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Betreuung frei.
  • Medizinisch notwendige Mitaufnahme eines Elternteils während der stationären Behandlung ihres versicherten Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Kinderkrankenscheine per App einreichen

Ihre Kinderkrankenscheine können Sie auch direkt über unsere IKK BB-App hochladen.
Über den Google Play Store oder Apple App Store können Sie unsere App kostenlos herunterladen.
Die Registrierung mit Ihrer Versichertennummer und einigen persönlichen Daten ist schnell erledigt.
Danach erhalten Sie einen Freischalt-Code per Post und können die App ganz einfach nutzen.

Welche konkreten Leistungen stehen Ihnen zu?

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes wird für maximal zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und Elternteil ausgezahlt. Alleinerziehende haben 20 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Erkrankung mehrerer Kinder werden für einen Elternteil maximal 25 Tage und für Alleinerziehende maximal 50 Tage Kinderkrankengeld gezahlt. Bei schwersten Erkrankungen des Kindes, die eine nur noch geringe Lebenserwartung wahrscheinlich machen, wird Kinderkrankengeld unbefristet gezahlt.

Das Kinderpflegekrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Sofern Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) bezogen haben, erhalten Sie von uns 100 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Generell gilt jedoch ein jährlich gesetzlich festgesetzter Höchstbetrag. Von der Entgeltersatzleistung sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Kinderkrankengeld – erweiterter Anspruch für 2024 und 2025

Der Gesetzgeber hat den Anspruch für 2024 und 2025 erhöht. Die Elternteile können in den Jahren 2024 und 2025 15 statt 10 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen, Alleinerziehende 30 Arbeitstage statt wie bisher 20. Damit steigt die Gesamtzahl der Anspruchstage in den beiden Jahren von 25 auf 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende von 50 auf 70 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld – Anspruch bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme im Krankenhaus

Daneben wird auch ein neuer Anspruchstatbestand für Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme von Versicherten während der stationären Behandlung ihres versicherten Kindes eingeführt, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die medizinischen Gründe sowie die Dauer der Mitaufnahme werden von der stationären Einrichtung gegenüber dem begleitenden Elternteil bescheinigt. Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ist vom Vorliegen der medizinischen Gründe für die Mitaufnahme eines Elternteils auszugehen; in diesen Fällen ist damit nur die Dauer der notwendigen Mitaufnahme zu bescheinigen.

Der Anspruch auf das neue Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme besteht für die Dauer der medizinisch notwendigen Begleitung. Eine gesetzlich vorgegebene Höchstanspruchsdauer – wie beim Kinderkrankengeld im Rahmen einer häuslichen Betreuung des erkrankten Kindes – gibt es nicht. Damit erfolgt auch keine Anrechnung der Anspruchstage auf die Höchstanspruchsdauer des Kinderkrankengeldes bei häuslicher Betreuung.

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