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IKK BB-Info zu Rückruf von Philips-Beatmungsgeräten

Sicherheitsmitteilung zu Beatmungsgeräten von Philips Respironics:

Der Hersteller Philips Respironics hat am 17.06.2021 eine Sicherheitsmitteilung herausgegeben, wonach in einigen CPAP- und Beatmungsgeräten ein polyesterbasierter Polyurethanschaum verwendet wurde.

Wenn Sie mit einem CPAP-,BiLevel- oder Beatmungsgerät von Philips Respironics versorgt sind, lesen Sie bitte aufmerksam folgende wichtige Information zum Rückruf von Philips-Beatmungsgeräten.

Hilfsmittel machen es Ihnen leichter, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Auf welche Hilfsmittel die Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch haben, ist im Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB V) genau geregelt. Wichtig ist, dass diese „den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen“.

Der Anspruch umfasst auch:

  • die individuelle Beratung, abgestimmt auf Ihren Versorgungsbedarf
  • die Anpassung des Hilfsmittels an Ihre Bedürfnisse sowie eine Schulung im Umgang mit diesem Hilfsmittel
  • notwendiges Zubehör zum Hilfsmittel
  • erforderliche Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen und vorgeschriebene technische Kontrollen.

Die Hilfsmittel werden zum dauerhaften Verbleib bei Ihnen oder als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Ein genereller Anspruch auf ein neues Hilfsmittel besteht nicht.

Wir übernehmen für unsere Versicherten die Kosten bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen. Wie viel das bei den einzelnen Hilfsmitteln ist, darüber geben Ihnen unsere Mitarbeiter gerne Auskunft. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten!

In jedem Fall ist eine hochwertige Versorgung ohne weitere Ausgaben, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen hinausgehen, möglich.

Bitte beachten Sie: Damit wir die Kosten für Ihr Hilfsmittel übernehmen können, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt. Mit diesem können Sie sich dann direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden. Dieser wird alles Weitere für Sie veranlassen und rechnet die Kosten auch direkt mit der IKK BB ab.

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-bedingten Mehrwertsteueranpassung.

Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro – ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, zum Beispiel Inkontinenzhilfen, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent im Monat, aber maximal 10 Euro. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im Kalenderjahr angerechnet.

Wenn Sie ein Hilfsmittel, das Ihnen leihweise überlassen wurde, nicht mehr benötigen, dann nehmen wir es wieder zurück. Alle Kosten für den Rücktransport übernehmen wir selbstverständlich. Melden Sie sich einfach bei der kostenlosen Servicehotline der IKK BB: 0800 – 88 33 244.

Sie sind aus medizinischen Gründen auf die Verwendung eines Hilfsmittels angewiesen? Dann können Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner wenden.

Unser Hilfsmittellotse leitet Sie Schritt für Schritt zu dem Vertragspartner, der auf Ihr benötigtes Hilfsmittel spezialisiert ist.

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