Mann mit gebrochenem Fuß

Sicher Krankengeld

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, das heißt, wenn Ihr Arzt Sie krankschreibt oder Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Diese sogenannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Und danach? Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, leistet die IKK BB eine Entgeltersatzleistung, das sogenannte Krankengeld. Und zwar für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung.

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes ist der Grundsatz, um das Krankengeld zu berechnen. Generell gilt jedoch ein jährlich gesetzlich festgesetzter Höchstbetrag. Von der Entgeltersatzleistung sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Hinweis: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind (lückenlos) innerhalb einer Woche nach Ausstellung bei der Krankenkasse einzureichen. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen ihr persönlicher Ansprechpartner zum Thema Krankengeld zur Seite.

Krankengeld berechnen

Mit unserem Krankengeldrechner können Sie Ihr Krankengeld schnell und einfach selbst berechnen. Unser Online-Rechner gibt Ihnen dabei einen ersten Orientierungswert aus, die genaue individuelle Berechnung ist von weiteren Faktoren abhängig.

Ihr Kundenbetreuer bei der IKK BB berechnet Ihnen gerne Ihren genauen Krankengeldbetrag. 

So können Sie das Krankengeld beantragen

Ist der Zeitraum von sechs Wochen für die Entgeltzahlung abgelaufen, sendet Ihnen die IKK BB automatisch alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Krankengeldes zu.

Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige können sich zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen für einen Wahltarif Krankengeld entscheiden.

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