Hilfreich
Es gibt Situationen, in denen können Sie Ihren Haushalt nicht allein weiterführen. Dann braucht es Hilfe.
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen, Ihr Ehepartner berufstätig ist und niemand Ihr Kind versorgen kann – oder auch nach einer Geburt Ihres Kindes – können Sie Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse bekommen.
Den Anspruch auf eine Haushaltshilfe mit Unterstützung der Krankenkasse haben Sie immer dann, wenn Sie Ihren Haushalt nicht eigenständig versorgen können. Das kann verschiedene Gründe haben – zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, Schwangerschaftsbeschwerden oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen.
Schnell und einfach zur häuslichen Hilfe: Sie erhalten mit einer entsprechenden Verordnung des Arztes zeitnahe Unterstützung durch eine professionelle Haushaltshilfe. Für deren Kosten kommt die IKK BB auf.
Ganz gleich, ob Sie eine Haushaltshilfe nach der Schwangerschaft, bei oder nach schwerer Krankheit suchen: Sie bekommen Unterstützung für Ihren Haushalt, wenn eine der beiden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
Info: In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Betreuungszeit durch die Haushaltshilfe von der Krankenkasse möglich.
Liegt keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vor, können hilfsbedürftige Senioren eine Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung ist auch hier, dass sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbst zu führen. Mehr zu den Pflegegraden
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, dann können Sie bei der IKK BB eine Haushaltshilfe beantragen. Wird Ihr Antrag bewilligt, so müssen Sie lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen übernehmen:
Wichtig: Diese Zuzahlungen werden selbstverständlich bei der Berechnung der Höchstgrenze für die Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt.
Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und andere Erledigungen: Die Haushaltshilfe unterstützt Sie in den Bereichen, die Sie eigenständig nicht mehr bewerkstelligen können. Das betrifft auch die Kinderbetreuung, wenn Sie eine Haushaltshilfe nach der Geburt beantragen.
Zunächst benötigen Sie eine Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Mit dieser wenden Sie sich einfach an uns. Den Antrag für eine Haushaltshilfe finden Sie hier. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner in einer IKK BB-Geschäftsstelle.
Es ist grundsätzlich möglich, ein Familienmitglied oder eine andere vertraute Person als Haushaltshilfe zu beauftragen. Andernfalls wenden Sie sich an einen Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister.
Auf Wunsch stellen wir einen Erstkontakt her und erkundigen uns in Ihrem Namen nach freien Kapazitäten.