Gut gerechnet Selbstständige

Selbstständige und freiwillig Versicherte profitieren als Mitglied der IKK BB von vielfältigen Versicherungsleistungen

Entscheiden Sie sich für Ihren persönlichen Wahltarif, bestimmen Sie Ihren Beitrag eigenständig und profitieren Sie von attraktiven Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Selbstständigen im Vergleich zur privaten Krankenversicherung einige Vorteile. Die Beiträge orientieren sich weder am Alter noch am Gesundheitszustand des Versicherten und sind klar strukturiert. Als Mitglied der IKK BB können Sie zudem Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder kostenfrei in der Familienversicherung mitversichern.

Hier finden Sie unseren Erklärfilm zu den Unterschieden GKV versus PKV.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen für Selbstständige beantwortet.

Versichert als Selbstständiger

Selbstständige (genauso wie Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze), können sich unter bestimmten Umständen freiwillig gesetzlich versichern (freiwillige Krankenversicherung).

Ihr Beitrag errechnet sich aus dem jeweiligen Einkommen und dem aktuellen Beitragssatz der IKK BB.

Fürs Einkommen gilt eine Höchstgrenze monatlich 5.175,00 Euro; 2024), aus dem sich ihr Krankenkassen-Beitrag errechnet. Auch wenn ein Selbständiger mehr verdient, steigt der Beitrag nicht weiter. Außerdem gibt es auch eine Untergrenze. Das heißt – auch wenn Sie tatsächlich darunter liegen – gehen wir bei der Berechnung von mindestens 1.178,33 Euro (2024) monatlichem Einkommen aus. Daraus ergibt sich für Selbständige ein Mindestbeitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Bruttoeinkünfte

Es werden die tatsächlichen Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt, im Jahr 2024 jedoch monatlich

mindestens   1.178,33 Euro
höchstens5.175,00 Euro


Es empfiehlt sich, die genaue Beitragshöhe von uns bestimmen zu lassen. Geben Sie uns einfach die notwendigen Informationen und wir errechnen Ihren individuellen Krankenkassenbeitrag.

 

Wir berechnen Ihren Beitrag grundsätzlich vorläufig auf der Basis ihrer eingereichten Einkommensnachweise.

Wenn Ihr Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahrvorliegt, berechnen wir Ihre Beiträge endgültig – und zwar auf Basis Ihres tatsächlich erzielten Einkommens.

Sobald zum Beispiel Ihre Beschäftigung endet, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber bei der IKK BB oder bei ihrer bisherigen Kasse abgemeldet. Sie können sich bei uns freiwillig weiter versichern. Dazu füllen Sie uns den Antrag auf freiwillige Krankenversicherung aus. 

Ihr Einkommen können Sie uns mit einer vollständigen Kopie Ihres aktuellen Einkommensteuerbescheids nachweisen. Diesen können Sie uns einreichen. 

Wenn Sie noch keinen Einkommensteuerbescheid für Ihre selbstständige Tätigkeit haben, können Sie Ihr Einkommen zunächst auch schätzen.

Hauptberuflich Selbständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Um einen ähnlichen Versicherungsschutz wie Arbeitnehmer zu erhalten, können Sie gleich mit dem Antrag zur freiwilligen Versicherung das gesetzliche Krankengeld wählen. Es gilt dann nicht der ermäßigte Beitragssatz, sondern der allgemeine Beitragssatz.

Sie können auch einen Wahltarif Krankengeld bei der IKK BB abschließen. Zur Ergänzung des gesetzlichen Krankengeldes oder auch ausschließlich als Wahltarif.  

Das gesetzliche Krankengeld orientiert sich am letzten Einkommenssteuerbescheid. Beim Wahltarif erfolgt die Zahlung entsprechend der gewählten Krankengeldhöhe.

Ihre Beiträge sind rückwirkend bis zum 15. jeden Monats für den Vormonat zu zahlen.

Angestellte Arbeitnehmer sind in den meisten Fällen über Ihren Hauptjob sozialversichert.

Solange die Tätigkeit als nebenberuflich eingestuft wird, müssen Sie für diese in der Regel keine weiteren Beiträge in der Sozialversicherung abführen.

Die Beurteilung, ob eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen der Krankenversicherung als nebenberuflich eingestuft wird, erfolgt im Einzelfall durch die IKK BB.

Beachten Sie: Sollten Sie als hauptberuflich eingestuft werden, erfolgt die Beitragsberechnung aus ihren gesamten Einkünften.

Rechtliche Hinweise zum Antrag freiwillige Kranken-und Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie folgende gesetzlichen Regelungen zum Antrag zur freiwilligen Kranken-und Pflegeversicherung:

Mit Ihrem Antrag entsteht, in der Regel im Anschluss an Ihre bisherige gesetzliche Versicherung, eine freiwillige Krankenversicherung und zugleich die soziale Pflegeversicherung, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag kann nicht widerrufen werden.

Es sind Beiträge nach Ihrem Einkommen zu entrichten. Dabei sind die geltenden Mindest- und die Höchstbemessungsgrenzen zu beachten (siehe dazu unsere „Informationen zur Beitragseinstufung für Selbstzahler“). Gegebenenfalls noch bestehende Bindungsfristen werden durch den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung nicht beeinflusst. Es entsteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten, wenn Sie mit dem Beitritt zugleich zur IKK BB wechseln oder bisher bei der IKK BB familienversichert waren.

 

Die freiwillige Krankenversicherung endet Kraft Gesetzes, wenn eine Pflichtversicherung entsteht, z. B. durch eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung. Ansonsten kann die freiwillige Versicherung jederzeit mit Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden bzw. die Krankenkasse gewechselt werden, soweit die Bindungsfrist abgelaufen ist. Soweit die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beendet werden soll, ist innerhalb der Kündigungsfrist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachzuweisen.

 

Vorteile

Neben einer hervorragenden Grundversorgung bietet die IKK BB viele weitere Vorteile und Extraleistungen.

Überzeugen Sie sich selbst: 

Versicherte, die mit der Indikation zur Operation an Knie- oder Hüftgelenk oder an der Wirbelsäule konfrontiert sind, können sich eine zweite Meinung einholen. Solche Operationen gelten oft als Standardlösung, um Betroffene wieder mobil zu machen. Manchmal ist jedoch das Ergebnis enttäuschend, die Lebensqualität steigt nicht und der Eingriff ist nicht rückgängig zu machen. 

Die IKK BB erstattet IKK-Versicherten im Rahmen des IKK BB-Naturheilkontos 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 150 Euro pro Jahr. 

Die Kosten für alle notwendigen Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen erstattet die IKK BB als Extra-Leistung in voller Höhe. Die IKK BB übernimmt den Impfstoff und die dazugehörige ärztliche Impfleistung. Voraussetzungen:

  • Die Impfungen müssen bei einem Vertragsarzt, im Tropeninstitut oder im Gesundheitsamt stattfinden.
  • Sie müssen zudem den Empfehlungen der STIKO entsprechen oder auch aktuellen Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.
  • Auf der bei der IKK BB eingereichten Original-Impfrechnung muss das jeweilige Reiseziel vermerkt sein.

Tipp: Das Tropeninstitut rechnet die meisten Reiseschutzimpfungen direkt mit der IKK BB ab. Ihr Vorteil: Vorkasse und Kostenerstattungsantrag entfallen.

Entdecken Sie die Vorteile von Meine IKK BB und wickeln Sie die Kommunikation mit der IKK BB künftig ganz bequem von Zuhause oder unterwegs ab. 

Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt die IKK BB mit dem Bonusprogramm für Versicherte direkt in barer Münze.  

Die IKK BB bietet ihren Versicherten ein großes Angebot an Gesundheitskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung, darunter auch immer mehr Online-Angebote. 

Die IKK BB erstattet Ihnen pro Jahr 2 Kurse bei anerkannten Anbietern nach regelmäßiger Teilnahme mit bis zu 75€ pro Kurs, für ausgewählte Kurse sogar komplett.

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