Moderne Kommunikation
Ob e-Rezept. ePA, Gesundheits-Apps oder Digitaler Impfausweis: Unsere Welt wird immer digitaler – natürlich geht auch die IKK BB diese wichtigen Schritte mit. Kommunikation, Information, die bestmögliche gesundheitliche Betreuung und passgenauer Service – all das bieten wir unseren Versicherten auch online.
Lernen Sie unsere digitalen Services kennen! Via PC, Tablet, Smartphone und passender App werden unsere Leistungen noch vielseitiger, die Kommunikation mit uns und der Kontakt zu uns noch einfacher:
Die IKK BB-App ist Ihr mobiler Zugang zu wichtigen digitalen Services der IKK BB für die Versicherten. Sie überzeugt – inzwischen in der zweiten App-Generation - mit erweiterten Funktionen und einem Plus an Sicherheit.
Die „Neue“ kann mehr! Mit folgende Funktionen:
Wir bieten Ihnen Online-Service rund um die Uhr, exklusiv für IKK BB-Versicherte: Die Internet-Geschäftsstelle MEINE IKK BB ist zu jeder Zeit für Sie geöffnet. Dort kommunizieren und agieren Sie im doppelt datengeschützten Bereich. Sie können also sicher Daten übermitteln und viele weitere Anliegen schnell und einfach erledigen, Ihre Krankmeldung online einreichen, Ihre Anschrift oder Bankverbindung bequem aktualisieren oder mit nur einem Klick Ihre persönliche Versicherungsbescheinigung herunterladen.
Weitere Vorteile von MEINE IKK BB:
Die IKK BB empfiehlt: Jetzt registrieren für MEINE IKK BB! Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, sichere Kommunikationswege zu nutzen und persönlichen Kontakt möglichst zu vermeiden.
Hier geht’s zur Anmeldung. Noch nicht registriert? Hier gehts zur Registrierung.
Sie liegen mit einer Erkältung im Bett oder haben andere Beschwerden und möchten nicht lange auf einen Praxis-Termin warten? Dann ist die Videosprechstunde mit einem Arzt oder einer Ärztin der TeleClinic eine praktische Lösung für Sie. IKK BB-Versicherte profitieren von zahlreichen Vorteilen, zum Beispiel:
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicher, in der Sie und Ihre Ärzte Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, auslesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen.
Das Wichtigste: Sie behalten dabei die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und bestimmen selbst, welche Daten in Ihrer elektronischen Akte gespeichert werden und von wem. Diverse Unterlagen, wie Medikamente, Laborwerte, Röntgenbilder, Diagnosen oder Krankenhausentlassungsberichte können von Ihnen oder Ihren Ärzten in Ihrer ePA hinterlegt werden. So haben Ihre Behandler alle Informationen parat, die sie für eine optimale Versorgung benötigen.
Wie genau die ePA funktioniert und wie Sie Ihre elektronische Patientenakte beantragen können, erfahren Sie auf unseren ePA-Informationsseiten.
Am 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den Arztpraxen und bei Arbeitgebern gestartet. Als gesetzlich Versicherte sollten Sie in Kürze dies dazu wissen: Ihr Arbeitgeber ist ab sofort grundsätzlich verpflichtet, ärztliche Krankschreibungen digital entgegenzunehmen. Als Arbeitnehmende sind Sie also nicht mehr verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform („gelber Schein“) vorzulegen. Von der Pflicht einer sofortigen Krankmeldung im Betrieb sind Angestellte aber nicht befreit: Sie müssen ihren Arbeitgeber wie immer unverzüglich, z.B. telefonisch, informieren, dass Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, ab wann und voraussichtlich wie lange.
So funktioniert’s ab jetzt: Vom behandelnden Arzt/ Ärztin bekommen Sie als Patient nur noch ein Dokument für die eigenen Unterlagen. Per Telematik übermittelt gleichzeitig die Arztpraxis die eAU am selben Tag an Ihre Krankenkasse. Die wiederum stellt die eAU dem Arbeitgeber digital zur Verfügung. Das passiert aber nicht automatisch, sondern nur, wenn dieser die Information aktiv und digital abruft. Dazu muss der Arbeitgeber den Beginn der Krankschreibung kennen, deshalb ist bei der telefonischen Krankmeldung das Datum der Krankschreibung wichtig! Wichtig für Sie: Per eAU bekommt Ihr Arbeitgeber die für ihn wichtigen Daten der Krankschreibung, wie bisher aber keinerlei Informationen zur Diagnose o.ä.
Alle aktuellen Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie bei der IKK BB hier:
Die Einführung des E-Rezeptes ab 1. September 2022 (1. Stufe) wird künftig das Einlösen von Rezepten vereinfachen. Fernbehandlungen per Telemedizin werden so erst wirklich möglich. Derzeit sind aber noch Fragen, vor allem zum Datenschutz, politisch und organisatorisch zu klären: Die von den Praxisverwaltungssystemen erzeugten datenlosen Transfer-QR-Codes sind als sensible Gesundheitsdaten einzustufen. Frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld aber ermöglichen bislang jeder Person, die im Besitz des QR-Codes ist, Verordnungsdaten einzusehen. Beim Hochladen der Apps würden die Daten dem App-Nutzer angezeigt. Ganz klar eine Sicherheitslücke! Um dem entgegenzuwirken, wird allgemein eine end-to-end-Verschlüsselung des QR-Code gefordert. Die Patientinnen und Patienten müssen sich dann einloggen, um das Rezept abzurufen, und es danach über das gematik-System an die Apotheke schicken. Versicherte können mit ihrem Smartphone und der E-Rezept-App der gematik ihr Rezept elektronisch empfangen, es bei einer Apotheke vor Ort reservieren oder auch bei Versandapotheken elektronisch einlösen. Nähere Informationen zum E-Rezept finden Sie hier
Wichtig: Um als IKK BB-Versicherte die E-Rezept App nutzen zu können, benötigen Sie eine spezielle elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion, ein NFC-fähiges Smartphone und die PIN Ihrer Gesundheitskarte. Versicherte, die die E-Rezept App nutzen möchten, können die entsprechende elektronische Gesundheitskarte per Formular bestellen. Informationen zur Ausstellung der PIN Ihrer eGK bei der IKK BB finden Sie auf unserer Informationsseite zur Gesundheitskarte
Künftig ist es möglich Informationen zur medikamentösen Behandlung freiwillig auf der Gesundheitskarte zu speichern. Dies nennt sich Elektronischer Medikationsplan – kurz: E-Medikationsplan. Mithilfe dieser Informationen können sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker umfassend über die medikamentöse Behandlung informieren. Auch mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel können so berücksichtigt werden. Nähere Informationen zum Elektronischen Medikationsplan und zum Verfahren stellen wir Ihnen hiermit bereit.
Qualifizierte Apps können heute zunehmend die Behandlung spezieller Krankheitsbilder begleiten und unterstützen. Auch in der gezielten Vorsorge kommen inzwischen spezialisierte Apps – mit Unterstützung der Krankenkasse – zum Einsatz. Die IKK BB hat für ihre Versicherten exklusive Versorgungsverträge für erste gesundheitliche Apps abgeschlossen:
Mehr zu den Apps
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Seit Oktober 2020 können Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa), so genannte „Apps auf Rezept“ verordnen. Mittlerweile gibt es einige Anwendungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in diesem Rahmen zugelassen hat. So gehören eine zur Therapie bei Tinnitus (App Kalmeda) und eine zur Hilfe bei bestimmten Angststörungen (App Velibra) mit zu den ersten erschienenen "Apps auf Rezept".
Gesammelt werden die zugelassenen Gesundheits-Apps auf Rezept in einem sogenannten DiGa-Verzeichnis, das sukzessive erweitert wird. Die IKK BB erstattet die Kosten, sofern eine Verordnung des Arztes für eine der zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGas) vorliegt.
Weitere Informationen zum Thema DiGas und "Apps auf Rezept" erhalten Sie hier.