ePA: Alles zur elektronischen Patientenakte
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdaten stets im Blick. Bisher sind Ihre Unterlagen in den Akten Ihrer jeweiligen Ärzte verwahrt und Sie haben keinen Zugriff auf diese Informationen. Das ändert sich durch die elektronische Patientenakte: Egal ob Arztbefunde, Blutanalysen, Röntgenbilder, Impfpass oder Ihr Zahnbonusheft – jedes Ihrer medizinischen Dokumente kann an einem zentralen Ort sicher gespeichert werden – der ePA.
Vorteile der ePA
- Alles an einem Ort: Alle wichtigen Informationen rund um Ihre Gesundheit sind in Ihrer ePA abgelegt.
- Im Notfall sofort abrufbar: wichtige Daten wie Vorerkrankungen, Medikationsdaten und Allergien.
- Medikationsplan immer dabei: Auch Ihr Medikationsplan wird in der ePA hinterlegt sein.
- Arztwechsel sind einfacher: Ihre neuen Ärzte verfügen sofort über alle Gesundheitsunterlagen.
- Keine überflüssigen Untersuchungen: Durch die ePA lassen sich Doppeluntersuchungen vermeiden.
- Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten: werden ebenfalls in der ePA hinterlegt.
ePA für alle
Ab dem 15. Januar 2025 startet die „ePA für alle“. Das bedeutet, dass alle Versicherten ab Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte erhalten. Wir legen Ihre ePA automatisch für Sie an. Sie müssen nichts weiter tun. Möchten Sie diese nicht nutzen, können Sie widersprechen. Füllen Sie dazu bitte folgendes Formular aus und senden es unterschrieben zurück:
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicher, in dem Sie und Ihre Ärzte Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen können. Dabei behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und bestimmen selbst, welche Daten in Ihrer elektronischen Akte gespeichert werden und von wem. Sie, Ihre Ärzte und andere Leistungserbringer können in Ihrer ePA diverse Unterlagen hinterlegen, zum Beispiel:
- Medikamente,
- Laborwerte,
- Röntgenbilder,
- Diagnosen
- Krankenhausentlassungsberichte
- und mehr.
Was ändert sich mit der „ePA für alle“ ab 2025?
Bisher wird die ePA nur auf Ihren Wunsch und durch Ihr aktives Handeln angelegt. Ab 2025 erhalten Sie automatisch eine ePA. Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie der ePA widersprechen.
Aktuell können Leistungserbringer nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie die jeweilige Zugriffsberechtigunggegeben haben. Ab 2025 greifen alle Leistungserbringer auf die Daten in Ihrer ePA zu. Sie können dem entsprechenden Behandler die Berechtigung entziehen.
Sind meine Daten geschützt?
Die Anforderungen an die Datensicherheit der elektronischen Patientenakte sind sehr hoch. Ihre ePA ist nicht auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert. Die ePA-Inhalte werden verschlüsselt und zentral auf Servern in Deutschland hinterlegt. Diese sind mit einem hohen Schutzniveau abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
Zugleich gibt es für die IKK BB ePA App klare Sicherheitsvorgaben. Die IKK BB ePA App ist eine sicherheitsgeprüfte und von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene App, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Die genauen Inhalte finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
ePA App zum Download
Hier finden Sie die ePA App zum Download für Versicherte der IKK BB. Informationen zur Nutzung können Sie in unseren Hilfeinhalten nachlesen.
ePA Desktop Variante zum Download
Mithilfe des ePA Desktop- Clients können Versicherte, die bereits über eine ePA verfügen, Ihre Daten in der Akte einsehen und verwalten. In den folgenden Ausbaustufen werden auch Neuregistrierungen, Ersteinrichtungen und weitere Funktionalitäten hinzukommen. Die ePA Desktop Variante (ePA Desktop-Client) können Sie über unseren Dienstleister „BITMARCK“ herunterladen.
Systemvoraussetzungen
Für die Nutzung des ePA Desktop-Clients ist neben den allgemeinen Systemvoraussetzungen zusätzlich ein an den PC/ Laptop angebundenes Kartenlesegerät zum Auslesen Ihrer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (NFC-eGK) erforderlich.
Folgende Kartenlesegeräte werden aktuell unterstützt:
- Sicherheitsklasse 1 (ohne PIN-Pad):
REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenleser basis - Sicherheitsklasse 2 und 3 (mit PIN-Pad und Display):
REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenlesegerät standard
Häufig gestellte Fragen
Alle Leistungserbringer, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, können Daten in Ihrer ePA speichern, sofern Sie nicht die jeweilige Berechtigung entziehen, zum Beispiel:
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Für Krankenhäuser und Ihre Ärzte besteht teilweise die Pflicht, bestimmte Daten in Ihrer ePA einzustellen. Genauere Informationen zur Speicherung Ihrer Daten finden Sie im Informationsmaterial zur ePA.
Sie bestimmen, wer auf Ihre Daten in der ePA zugreifen darf. Sofern Sie nicht wünschen, dass einer Ihrer Leistungserbringer Ihre Daten sehen darf, können Sie die entsprechende Berechtigung entziehen.
Mit der IKK BB ePA App haben Sie jederzeit Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA. Zusätzlich haben Sie mit der IKK BB ePA App die Möglichkeit, die Berechtigungseinschränkungen vorzunehmen. Dadurch entscheiden Sie, welche Leistungserbringer Daten in Ihrer ePA speichern, abrufen und löschen dürfen.
Vor Ort bei Ihren Ärzten und anderen Leistungserbringern können Sie ebenfalls Zugriffsbeschränkungen vornehmen. Teilen Sie dazu einfach Ihren Ärzten mit, dass die jeweiligen Dokumente nicht in Ihrer ePA hochgeladen werden sollen.
Die IKK BB unterstützt Sie ab dem Jahr 2025 bei der Berechtigungseinschränkung und grenzt auf Ihren Wunsch das Zugriffsrecht für einzelne Leistungserbringer ein. Dennoch haben wir keinen Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA und können die Dokumente nicht öffnen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Informationsmaterial zur ePA
Ja, Ihre ePA wird auch ohne die IKK BB ePA App befüllt. Ihre Ärzte und andere Leistungserbringer hinterlegen Ihre Gesundheitsdokumente in Ihrer ePA und können die Daten abrufen.
Jedoch haben Sie selbst keine Möglichkeit Ihre ePA-Inhalte anzusehen. Widersprüche gegen die Zugriffsrechte der einzelnen Leistungserbringer müssen Sie gegenüber der „ePA-Ombudsstelle“ der IKK BB äußern, welche Ihnen ab Januar 2025 zur Verfügung steht.
Die sogenannte ePA-Ombudsstelle sind Mitarbeiter der IKK BB, die Sie rund um die ePA beraten und Sie bei der Rechteverwaltung unterstützen. Ab Januar 2025 steht Ihnen die Ombudsstelle zur Verfügung.
Ab dem Jahr 2025 erhalten alle Versicherten der IKK BB eine ePA. Der Anlage Ihrer ePA können Sie widersprechen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Teilelementen der ePA zu widersprechen. Sie haben folgende Widerspruchsmöglichkeiten:
- Widerspruch gegen die Anlage Ihrer ePA als Ganzes
- Widerspruch gegen die Hinterlegung Ihrer in Anspruch genommenen Leistungen (Leistungsauskunft der IKK BB)
- Widerspruch gegen die Speicherung Ihrer Medikationsliste aus den E-Rezept Daten
- Widerspruch gegen den digital gestützten Medikationsprozess (Medikationsliste mit weiterführenden, umfangreicheren Informationen- Einführung ab 15.07.2025)
- Widerspruch gegen die Nutzung der anonymisierten ePA-Daten zu Forschungszwecken (ab 15.07.2025)
Das Widerspruchs-Formular finden Sie hier.
Sie haben bereits der Anlage Ihrer elektronischen Patientenakte oder Teilen davon widersprochen und möchten Ihre ePA ab dem 15. Januar 2025 doch nutzen? Mit diesem Dokument können Sie den Widerspruch widerrufen:
Weitere Informationen
Weitere Details zur ePA finden Sie hier:
Noch Fragen?
Wenn Sie weitere Fragen zur ePA haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Sie erreichen uns über die Telefonnummer 0355 29 11 353 und per E-Mail unter epa(at)ikkbb.de.
Stand 07/2024