Haben Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine Prothese erhalten, dann können Sie sich mit dieser direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden.
Die Prothesenversorgung beginnt mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Nach Wundverschluss erfolgen das Maßnehmen und die Fertigung einer Interimsprothese. Diese Prothese wird in der Regel sechs Monate lang getragen. In dieser Zeit können Sie sich an die Prothese gewöhnen, verschiedene Passteile ausprobieren und der Stumpf seine bleibende Form entwickeln. Ihre endgültige Prothese erhalten Sie nach Genehmigung durch die IKK BB im Anschluss an die Interimsprothese.
Die IKK BB übernimmt die Kosten für die Interimsprothese und auch für die sogenannte Definitivprothese nach einem Kostenvoranschlag, den der von Ihnen ausgewählte Vertragslieferant bei uns einreicht.
Unsere Vertragslieferanten finden Sie hier: MIP
Unsere Vertragslieferanten garantieren eine qualitativ hochwertige und funktionsgerechte Versorgung ohne zusätzliche Mehrkosten für Sie.
Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre IKK BB-Geschäftsstelle oder rufen Sie das IKK-Servicetelefon an unter (0800) 88 33 2 44.