Einfach erklärt Ihr Recht auf Widerspruch
Als IKK BB ist es unsere Aufgabe, Leistungsanträge sorgfältig und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Dabei kann es vorkommen, dass ein Antrag nicht bewilligt werden kann. Uns ist wichtig, dass Sie unsere Entscheidungen nachvollziehen können. Deshalb informieren wir Sie umfassend und stehen Ihnen auch im Falle einer Ablehnung beratend zur Seite. Wir suchen dann in einem gemeinsamen Gespräch nach Lösungen.
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten, haben wir für Sie in den folgenden Fragen und Antworten zusammengestellt.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf sprechen Sie uns gern an, telefonisch oder in einem unserer Geschäftsstellen und Servicecenter vor Ort.
Häufig gestellte Fragen
Mit einem Widerspruch fordern Sie eine erneute Prüfung der Entscheidung der IKK BB oder der Pflegekasse der IKK BB.
Das Widerspruchsverfahren ist der offizielle Weg, um Ihre Sichtweise einzubringen und die Voraussetzung dafür, im Bedarfsfall später ein sozialgerichtliches Verfahren einleiten zu können.
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der IKK BB eingehen. Befinden Sie sich im Ausland, verlängert sich die Frist auf drei Monate.
Sie können Ihren Widerspruch entweder schriftlich einreichen oder ihn persönlich bei unseren Mitarbeitenden mündlich zur Niederschrift abgeben. Darüber hinaus besteht für Versicherte auch die Möglichkeit, den Widerspruch auf elektronischem Weg rechtssicher zu übermitteln.
Ein Widerspruch, der ausschließlich per einfacher E-Mail eingereicht wird, kann leider nicht anerkannt werden.
Sie können Ihren Widerspruch unter anderem auf folgenden Wegen elektronisch übermitteln:
- über die IKK BB App oder das Online-Portal „Meine IKK BB“
- über „Mein Justizpostfach“
- durch das Senden eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur
Sie können Ihren Widerspruch sicher und direkt über Mein Justizpostfach an die IKK BB senden. Diese Plattform ermöglicht eine geschützte Kommunikation mit Behörden – auch mit dem elektronischen Behördenpostfach (beBPo) der IKK BB.
Um „Mein Justizpostfach“ nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der BundID. Falls Sie noch keines haben, können Sie dieses ganz einfach über die Website der BundID erstellen.
In der beBPo-Kommunikation erreichen Sie die IKK BB über die sogenannte SAFE-ID: DE.Justiz.2b15cb92-ff89-41c3-9cae-e5239d4e7106.d81f.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die digitale Form einer handschriftlichen Unterschrift – mit gleicher rechtlicher Wirkung. Sie ermöglicht es, elektronische Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Weitere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel auf der Website der Bundesnetzagentur.