Wenn der Job krank macht Berufskrankheiten
Die IKK BB ist Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Berufserkrankung
Lärm, Staub, Dämpfe oder giftige Chemikalien am Arbeitsplatz oder auch körperlich schwere Arbeit über viele Jahre – immer wieder kann die Arbeit langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung einer Berufserkrankung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu stellen. Aber was genau gilt als Berufskrankheit?
Was ist eine Berufskrankheit?
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit entwickeln. Nicht alle Krankheiten zählen dazu – in die Berufskrankheitenverordnung (BKV) sind aktuell 82 Krankheitsbilder aufgenommen worden, die als Berufserkrankungen anerkannt sind. https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html
Verdacht auf eine Berufskrankheit - und nun?
Der erste Schritt sollte der Besuch beim Hausarzt oder einem Facharzt sein. In den meisten Fällen informiert der behandelnde Arzt den zuständigen Unfallversicherungsträger, über den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Es ist jedoch ratsam, selbst proaktiv darauf hinzuweisen. Auch Arbeitgeber, Angehörige, Betriebsräte und Kollegen haben das Recht, einen Verdachtsfall zu melden.
Welche Vorteile ergeben sich aus der Anerkennung einer Berufserkrankung?
Besteht Versicherungsschutz, haben Betroffene im Falle einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen für diese Leistungen keine Zuzahlungen leisten. Sofern Sie trotzdem eine Zuzahlung geleistet haben, bekommen sie diese erstattet.
Darüber hinaus können Versicherte Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen haben, die über den regulären Arbeitsschutz hinausgehen.
Wie wird eine Berufserkrankung anerkannt?
Die Anerkennung einer berufsbedingten Erkrankung ist oft ein komplexer und langwieriger Prozess, der sich nicht selten über Jahre hinziehen kann. Zunächst wird ein Feststellungsverfahren eingeleitet. Im Ergebnis erhalten sie einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
So unterstützt die IKK BB ihre Versicherten
Es ist oft nicht leicht, einen Verdacht auf eine mögliche Berufskrankheit zu klären. Die IKK BB unterstützt Sie dabei und sorgt dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Sie haben Fragen oder möchten uns einen Verdacht auf Berufskrankheit melden? Dann kontaktieren Sie uns unter: 0355/2911 111 oder 0355/2911 218