Spahn schwächt die soziale Selbstverwaltung

Normalerweise beurteilen Vorstände und Verwaltungsräte gesundheitspolitische Entwicklungen mit professioneller Distanz. Auf die neuen Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn, das System der sozialen Selbstverwaltung weiter massiv einzuschränken, reagieren die Beteiligten jedoch empört und wütend.

Was ist passiert? Der Entwurf des „Faire Kassenwahlgesetzes“ (GKV-FKG) enthält u.a. das Ziel, den ehrenamtlichen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner bisherigen Form abzuschaffen und durch ein „professionelles“ Gremium aus 20 berufenen plus 20 gewählten hauptamtlichen Vorständen aus den derzeit 109 Kassen zu ersetzen.

Kritiker aller Lager reagieren auf diesen weiteren Vorstoß zur Schwächung der sozialen Selbstverwaltung gelinde gesagt fassungslos. Hier wird das solidarische Prinzip in der sozialen Selbstverwaltung weiter ausgehöhlt, wenn dieser, zu gleichen Teilen mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzte Verwaltungsrat künftig nicht mehr existieren soll.

Gelebte Solidarität, also jung für alt, reich für arm, gesund für krank, Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam an einem Tisch für ihre Versicherten – das waren und sind ganz wichtige Stellschrauben, mit denen sich das Sozialsystem in Deutschland seit jeher gegen das ungezähmte Spiel von Markt und Wettbewerbskräften erfolgreich behauptet hat.

Nur mit der bisherigen Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird garantiert, dass Menschen entscheiden, die selbst betroffen sind und wissen, über was sie entscheiden. Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, darf bezweifelt werden, ob „berufene“ Fachleute diese Bürgernähe garantieren können. Und auch, ob sie „Anwalt“ der Versicherten sein können, steht doch sehr in Frage.

Erfahrene Selbstverwalter, demokratisch gewählt, haben schon immer ein wachsames Auge auf die Pläne einer interessengeleiteten Gesundheitswirtschaft. Interessen, die auch von hauptamtlichen Vorständen im Sinne ihrer Kassen-„Unternehmen“ im schärfer werdenden Wettbewerb vertreten werden. Die ehrenamtliche Selbstverwaltung hingegen vertritt in den Gremien die Interessen der Versicherten und Betriebe bürgernah.

Selbstverwalter fechten oft genug gemeinsam Entscheidungen zum Vorteil der Beitragszahler mit durch. Für diese besondere Errungenschaft des deutschen Sozialwesens lohnt es sich allemal, Gefühle zu zeigen und mit hohem Einsatz zu kämpfen.

Auch die Selbstverwaltung der regionalen IKK BB wirkt als ehrenamtlicher Verwaltungsrat in den Fachausschüssen und als delegierte IKK-Vertreter in vielen gesundheitlichen Gremien engagiert an einer stets qualitätsgesicherten, wirtschaftlich handelnden, aber auch sozialverträglichen Ausrichtung unserer heimischen Gesundheitsversorgung mit. Und das ist auch gut so!

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