Zwei Männer beim Fair Play

Faires-Kassenwahl-Gesetz*

Positionen der IKK BB zum Faire-Kassenwahl-Gesetz - GKV-FKG

Die IKK BB positioniert sich zur aktuellen Gesetzgebung im Gesundheitsbereich. Derzeit in Vorbereitung ist das Faire-Kassenwahl-Gesetz* in der GKV (GKV-FKG). Hier die Forderungen der IKK:

*In einer zweiten Lesung wurde es im Oktober 2019 umbenannt in Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb (GKV-FKG). Die Positionen der IKK BB beziehen sich auf den ersten Entwurf vom April 2019. 

Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

  • Die Modifizierungen des Morbi-RSA werden ausdrücklich begrüßt, da dadurch die Chance besteht, die derzeitigen Wettbewerbsverzerrungen zugunsten eines Kassenartensystems zu nivellieren.
  • Da sich die Verzerrungen bereits zwei Jahre hinziehen, sollte für die vergangenen Jahre ein sogenannter Ist-Kostenausgleich - ähnlich der bereits bestehenden Regelung bei Krankengeld - durchgeführt werden.
  • Die Manipulationen des Morbi-RSA müssen schärfer geahndet werden und mit deutlichen Strafen belegt werden. Die derzeitig geplante Manipulationsbremse ist aus Sicht der IKK BB nicht ausreichend. Die Handlungen sollten im Rahmen des § 197 a SGB V - Fehlverhalten im Gesundheitswesen - geahndet werden.
  • Die geplante Einführung eines Hochrisikopools ist aus Sicht der IKK BB unabdingbar. Dies auch unter dem Aspekt der zu erwartenden Innovationen bei den schweren Erkrankungen. 
  • Die Streichung der DMP-Programmkostenpauschale wird als kontraproduktiv angesehen. Dies auch unter Berücksichtigung der neuen DMPs. Kassen werden bei der Umsetzung sehr genau die Wirtschaftlichkeit untersuchen, was dann in der Konsequenz zum Wegfall weiterer Akkreditierung der Programme führen könnte. 
  • Die Streichung des Kriteriums der Erwerbsminderung wird von der IKK BB abgelehnt, da dadurch eine Wettbewerbsverzerrung entsteht.
  • Die Positionierung für ein Vollmodell sowie einer Regionalkomponente gestaltet sich sehr schwierig, da valide Zahlen zur Berechnung nicht vorliegen und vom BVA den Kassen nicht zur Verfügung gestellt werden. Hier fordert die IKK BB Datentransparenz um auch entsprechende Hochrechnungen vornehmen zu können.

Fortentwicklung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Bundesweite Öffnung der Krankenkassen

Die IKK BB ist seit ihrem Bestehen (1999) eine regionale Kasse für die Bundesländer Brandenburg und Berlin. Eine Erweiterung des Kassenbezirks auf weitere Bundesländer sowie die bundesweite Öffnung ist nach derzeitiger Gesetzeslage originäres Recht der Selbstverwaltung. Ein staatlicher Eingriff in dieses Recht wird daher abgelehnt.

Unabhängig davon geht mit einer bundesweiten Öffnung der Kassen keine Versorgungsverbesserung für die Versicherten einher.

Neues Haftungssystem

Mit den geplanten Regularien zum neuen Haftungssystem erfolgt die schrittweise Aufhebung des Kassenartensystems. Gleichzeitig wird mit der Verlagerung der Verantwortung auf den GKV-Spitzenverband die Einflussnahme des BMG - somit der Politik - gestärkt.

Das neue Haftungssystem führt zu einer weiteren Entmachtung der Selbstverwaltung ohne dadurch Vorteile für die Versicherten zu generieren.

Die vergangenen Haftungsfälle haben gezeigt, dass die bestehenden Regelungen mehr als ausreichend sind und die Selbstverwaltung unisono funktioniert hat.

Erneuerung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung, die unter anderem der Garant des sozialen Friedens ist, wird abgelehnt.

Mit diesen Plänen wird auch die Erweiterung des staatlichen Einflusses auf das Gesundheitssystem verfolgt.

Auch in diesem Sinne der Sozialpartnerschaft ist ein solches Vorhaben aus Sicht der Selbstverwaltung nicht tolerabel.

To top