Die qualifizierte Sterbebegleitung in ambulanten Hospizdiensten ermöglicht unheilbar erkrankten Menschen, ihre letzte Lebensphase vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen. Die Begleitung beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Betreuung der Sterbenden und deren Angehörigen durch Ehrenamtliche sowie Koordinator*innen der ambulanten Hospizdienste. Somit wird ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Potsdam, 18. Juli 2025.
Auch betroffene Familien werden entlastet und palliativ-pflegerisch beraten. Für die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen setzten sich im Jahr 2024 in Brandenburg 26 ambulante Hospizdienste mit 1.639 Ehrenamtlichen ein. Sechs dieser Hospizdienste sind auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien spezialisiert. Seitens der gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg wird die häusliche Begleitung sterbenskranker Menschen durch ausgebildete Fachkräfte mit Zuschüssen zu Personal- und Sachkosten sowie zur Aus-, Fort- bzw. Weiterbildung der Fachkräfte und der Ehrenamtlichen unterstützt.