Verpflichtender Masernschutz
Am 01. März 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft.
Im Kern sieht es eine weitgehende Impfpflicht vor. Dies sind die wichtigsten Inhalte:
Masern sind in Deutschland wegen ihrer hohen Ansteckungsgefahr meldepflichtig. Leider kommt es in Europa aufgrund zu geringer Impfdichte immer wieder zu Ausbrüchen der Krankheit.
Viele Menschen unterschätzen die vermeintlich harmlose Kinderkrankheit jedoch. Tatsächlich können Masern bei Erwachsenen und Kindern zu schweren Komplikationen führen.
Folgende Eigenschaften machen Masern selbst bei Erwachsenen zu einer ernst zu nehmenden Krankheit:
Bei der Impfung gegen Masern gilt eine Zweifachimpfung bis zum Ende des zweiten Lebensjahres als empfehlenswert. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Masernimpfung für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr. Diese Behandlungen sind für nach 1970 Geborene kostenfrei, wenn:
Zusätzlich zu diesem Angebot erstattet die IKK die Kosten für eine Impfung gegen Masern bei Erwachsenen, die vor 1970 geboren sind, zurück.
Eine Empfehlung zur Impfung gegen Masern bei Erwachsenen besteht im Rahmen des Masernschutzgesetzes, bzw. grundsätzlich für Personen, die im Gesundheitsbereich oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.