Gürtelrose Impfung

Gürtelrose ist eine hartnäckige und schmerzhafte Erkrankung von Haut und Nerven.

Bei älteren Menschen ab 60 Jahren und Menschen ab 50 Jahren mit chronischer Grunderkrankung trägt die IKK BB die Kosten für diese Schutzimpfung. Sie müssen beim Arzt lediglich ihre Gesundheitskarte vorlegen. 

Die Ursachen für die Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Infektion mit dem Windpocken-Virus (Varicella-Zoster-Virus). Die Erkrankung kann daher nur bei Menschen auftreten, die bereits Windpocken hatten, seltener auch bei Menschen, die eine Windpocken-Impfung erhalten haben.

Der Name Gürtelrose stammt vom gürtelförmigen Auftreten der Schmerzen und der roten Bläschen. Meistens ist nur der Nerv einer Körperseite betroffen, sodass der Gürtel von Bläschen nur halb um den Körper herum reicht.

Oft treten als erstes Krankheitsanzeichen Schmerzen im Bereich des befallenen Nervenstranges beziehungsweise Hautabschnittes auf. Die manchmal auch blutigen Bläschen öffnen sich nach einigen Tagen und verkrusten. Häufig heilen sie narbig ab.

Begleitend kann Fieber auftreten. Die volle Rückbildung der Symptome dauert bis zu einen Monat. Die Schmerzen können jedoch noch lange Zeit nach dem Abheilen der Bläschen bestehen bleiben.

Bei nicht immungeschwächten Personen heilt die Gürtelrose meistens folgenlos innerhalb von zwei bis vier Wochen ab. Liegt jedoch eine Abwehrschwäche vor, ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Komplikationen größer. Bei ausgeprägter Abwehrschwäche sind auch tödliche Verläufe möglich.

Die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose ist für alle Versicherten ab 60 Jahren Kassenleistung. 

Menschen mit einer chronischen Krankheit wie z. B. Rheuma, Diabetes oder entzündlichen Darmerkrankungen sind bereits eher und stärker gefährdet. Deshalb haben Sie bereits ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf die zweiteilige Herpes-Zoster-Impfung.

Sie müssen beim Arzt nur Ihre Gesundheitskarte vorlegen, wenn Sie sich impfen lassen möchten und die genannten Voraussetzungen zutreffen. Damit die Impfung übernommen werden kann, muss ein sogenannter Totimpfstoff verwendet werden. Impfungen mit einem Lebendimpfstoff können wir nicht erstatten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.

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