Rufbereitschaft und mehr Hebammen­leistungen

Eine Hebamme unterstützt Sie während der Schwangerschaft, bei der Geburt und hilft Ihnen dabei, Ihr Baby zu versorgen. Sie untersucht sowie betreut Sie bei allen Wochenbett-relevanten Themen und berät Sie zu wichtigen Themen – wie zum Beispiel Stillen. Auf Ihre Hebamme können Sie sich vertrauensvoll verlassen. Deswegen übernehmen wir gerne für viele Bereiche der Hebammenbetreuung die Kosten für Sie.

Hebammen-Rufbereitschaft

Schwangere können ab der 37. Schwangerschaftswoche mit finanzieller Unterstützung der IKK BB zusätzlich die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch nehmen. Wir erstatten in diesen Fällen gegen Vorlage der Originalrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft bis maximal 100 Euro (ab 01.01.2024 Erhöhung auf 300 Euro).

Infos zu dieser zusätzlichen Leistung der IKK BB: 

  • Die IKK BB-Versicherte nimmt während ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer Hebamme in Anspruch.
  • Die Hebamme ist eine nach § 134a Abs 2 SGB V oder nach § 13 Abs 4 SGB V berechtigte Leistungserbringerin.
  • Die Rufbereitschaft sollte eine 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhalten.
  • Erstattungen werden auf das Schwangerschaftskonto angerechnet.

Nachsorgehebamme: bis zu acht Hausbesuche

In den ersten zehn Tagen nach der Entbindung besucht Ihre Hebamme Sie und Ihr Kind mindestens einmal täglich. Bis zur achten Lebenswoche Ihres Babys können bei Bedarf noch 16 weitere Besuche oder Telefonate stattfinden.

Ihre Hebamme begleitet Sie auch, während Sie sich im Wochenbett befinden. Selbst nach den acht Wochen können Sie mit Ihrer Hebamme bis zu acht weitere Hausbesuche beziehungsweise Telefonate zum Thema Stillen vereinbaren. Dieses Angebot gilt bis zum neunten Lebensmonat des Kindes bzw. solange, wie Sie stillen.

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