Neuerung ab 2020 Entlastung für Betriebsrentner

Am 20.12.2019 hat der Bundestag beschlossen, dass ab 01.01.2020 für Versorgungsbezüge von krankenversicherungspflichtigen Mitgliedern ein Freibetrag gilt, von dem keine Beiträge zur Krankenversicherung zu  entrichten sind. Dieser beträgt im Jahr 2020 monatlich 159,25 Euro. Daraus ergibt sich eine monatliche Beitragsentlastung von etwa 25 Euro. Diese Regelung gilt auch für bereits laufende und auch für kapitalisierte Versorgungsbezüge.

Beispielrechnung für die monatliche Auszahlung einer Betriebsrente

Rechenweg: Betriebsrente – Freibetrag von 159,25 Euro (im Jahr 2020) = XX Euro

XX Euro werden verbeitragt (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz + kassenindividueller Zusatzbeitragssatz; in den Rechenbeispielen 1,1 %) = YY Euro als Beitrag zur Krankenversicherung 

  • Monatliche Betriebsrente von 159,25 Euro – Freibetrag = 0 Euro Beiträge für Krankenversicherung 
  • Monatliche Betriebsrente von 318,50 Euro – Freibetrag = 25 Euro für Krankenversicherung
  • Monatliche Betriebsrente 750 Euro – Freibetrag = 92,75 Euro für Krankenversicherung

Zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die bisherige Regelung. Bei Überschreiten der monatlich 159,25 Euro werden vom gesamten Versorgungsbezug Beiträge zur Pflegeversicherung berechnet.

Die Umsetzung der Neuregelung wird bei den Zahlstellen, die die Beiträge in der Regel einbehalten, einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt, wenn die IKK BB  aus Kapitalleistungen die Beitragsberechnung selbst vornimmt. Unter anderem sind zunächst Regelungen zu treffen, wenn mehrere Versorgungsbezüge von unterschiedlichen Stellen bezogen werden. Der Freibetrag ist nur einmal zu berücksichtigen.

Sofern Ihre Versorgungsbezüge die genannte Grenze überschreiten, werden wir Ihnen zu viel entrichtete Beiträge automatisch erstatten. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu und bitten zugleich um Verständnis, dass die neue Regelung zunächst noch nicht bei unseren Beitragsbescheiden berücksichtigt werden kann. Entsprechendes gilt voraussichtlich auch für die Zahlstellen.“

 

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