Beiträge, Grenzwerte, Umlagen

VersicherungszweigBeitragsgruppeBeitragssatz in Prozent
(einheitlich West und Ost) 
KV – allgem. BeitragG 100014,6 
KV – ermäßigter BeitragF  300014,0 
KV – Zusatzbeitrag
(Pflichtzusatzbeitrag=PFLZB)   
PFLZB4,35
RentenversicherungK 010018,6 
ArbeitslosenversicherungM 00102,6

Pflegeversicherung ohne Kinderzuschlag
Pflegeversicherung mit Kinderzuschlag

P 0001

3,6
4,2

InsolvenzgeldumlageIG 00500,15
Umlage (LFZG) für KrankheitsaufwendungenU 1

Erstattungssatz
50% = 2,19
70% = 2,93 (allgemein)

Umlage (LFZG) für MutterschaftsaufwendungenU 20,46
U 1 – Erstattungssatz 50 %, 70 % (allgemein)
U 2 – Erstattungssatz 100 % (ggf. zzgl. Arbeitgeberanteile zu
Sozialversicherung bei Beschäftigungsverbot)


Die Entgeltfortzahlungserstattung bei Krankheit erfolgt von einem Entgelt bis höchstens zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
*Hinweis zur Pflegeversicherung: Bei Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren ist ein Beitragsabschlag zu berücksichtigen. Dieser beträgt für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren jeweils 0,25 Prozentpunkte.

Beitragsbemessungsgrenzen/Entgeltgrenzen 2026

 bundeseinheitlich
Krankenversicherung
Pflegeversicherung                         

5.812,50 EURO (Monat)
69.750,00 EURO (Jahr)                                 

Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Umlagen
8.450,00 EURO (Monat)
101.400,00 EURO (Jahr) 
Geringfügigkeitsgrenze603,00 EURO (Monat)
Geringverdienergrenze (nur noch für Auszubildende) 325,00 EURO (Monat)
Krankenversicherungspflichtgrenze - allgemein77.400,00 EURO (Jahr)
Besondere Krankenversicherungspflichtgrenze (für am 
31.12.2002 privat Krankenversicherte und Arbeitnehmer)
69.750,00 EURO (Jahr)

 

Monatliche Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer der IKK ab 01.01.2026
(mit Krankengeldanspruch nach der Entgeltfortzahlung und einschl. Zusatzbeitrag von 4,35 % = 18,95 %), Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 7,3 % + 2,175 % (Hälfte allg. Beitrag zur KV + Hälfte Zusatzbeitrag)

Krankenversicherung   1.101,47 EURO  Arbeitgeberzuschuss 550,73 EURO   
Pflegeversicherung209,25 EURO
/244,13 EURO*
Arbeitgeberzuschuss 104,63 EURO**
Insgesamt1.310,72 EURO/1.345,60 EURO*Arbeitgeberzuschuss 655,36 EURO

* mit Kinderzuschlag
** nicht abhängig vom Kinderzuschlag

Betriebsnummer der IKK Brandenburg und Berlin: 01 02 08 03
Bankverbindungen: Hypo Vereinsbank IBAN: DE83 1002 0890 0027 4664 43 BIC: HYVEDEMM488
Berliner Volksbank IBAN: DE71 1009 0000 8301 0370 16 BIC: BEVODEBB

Die Übersicht Beitragssätze und Grenzwerte ab 01.01.2026 hier als PDF herunterladen.

Hier finden Sie die Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung und Unterkunft (PDF)

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

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