Bestätigung Ihrer Beitragszahlung Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern

 

Hinweis

zum digitalen Antrags- und Bescheinigungsverfahren

Seit Anfang 2024 müssen Arbeitgeber das digitale Antrags- und Bescheinigungsverfahren nutzen. Aufgrund technischer Probleme können Sie den Antrag leider erst ab dem 1. Juli 2024 im SV-Meldeportal stellen. Bis dahin nutzen Sie bitte unseren Service und fordern sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung hier an.

Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Hier können Sie diese anfordern. Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihre Mitarbeitenden bei uns versichert sind und Sie die Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen. Dies ist häufig für öffentliche Aufträge wichtig.


Schritt 1 - Angaben
Schritt 2 - Kontaktdaten
Schritt 3 - Bestätigung und Absenden
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