Elektronisches Meldeverfahren für Studierende

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Elektronisches Meldeverfahren für Studierende (SMV)

Ab 01.01.2022 kommunizieren die Krankenkassen und Hochschulen bzw. Universitäten laut § 199a SGB V ausschließlich elektronisch miteinander. Dieses elektronische Verfahren löst demnach das bisherige Papierverfahren ab. Innerhalb des Meldeverfahrens für Studierende (SMV) werden dabei unterschiedliche Anlässe aufgegriffen:

Krankenkassen melden beispielsweise,

  • den Versicherungsstatus,
  • den Krankenkassenwechsel und/oder
  • Informationen zu ggf. ausstehenden Beiträgen.

Die Hochschulen senden Informationen

  • zu Beginn des Studiums,
  • zu Ende des Studiums und/oder
  • zum Wechsel der Hochschule bzw. Universität.

Innerhalb einer Pilotphase wurde die Umsetzung der technischen Anbindungen geprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Übermittlung sämtlicher oben stehender Meldungen auf elektronischem Wege gut und sicher umsetzbar ist.

Die Hochschulen bzw. Universitäten haben zur eindeutigen Identifizierung und zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren beim GKV-Spitzenverband eine gesonderte Absendernummer zu beantragen. Der GKV-Spitzenverband hat die Antragsannahme und die Vergabe der gesonderten Absendernummern der ITSG übertragen. Nach Vergabe dieser Nummer, werden die entsprechenden Daten anschließend in einer Hochschuldatei gespeichert. Aufgrund der Auflistung in der Hochschuldatei können die Meldungen der Krankenkassen im Rahmen des technischen Verfahrens korrekt adressiert werden.

Der GKV Spitzenverband und die Hochschulrektorenkonferenz regeln in den Gemeinsamen Grundsätzen die nähere Ausgestaltung des elektronischen Meldeverfahrens für Studierende nach § 199a Abs. 7 SGB V.

 

Was bedeutet dies konkret für Sie, sofern Sie beabsichtigen ein Studium aufzunehmen und eine Versicherung bei der IKK BB besteht?

Sollten Sie beabsichtigen ein Studium aufzunehmen, müssen Sie gegenüber der Hochschule bzw. Universität vor der Einschreibung Ihren Versicherungsstatus nachweisen. Als Entlastung müssen Sie zukünftig keine Versicherungsbescheinigung mehr von uns anfordern und anschließend selbstständig in Papierform an die Hochschulen bzw. Universität senden.

Die IKK BB übermittelt stattdessen den Nachweis über Ihren Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule bzw. Universität. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die IKK BB über die Beabsichtigung der Aufnahme eines Studiums informieren.

Die Information über Ihr beabsichtigtes Studium können Sie persönlich vor Ort oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter abgeben. Des Weiteren besteht für Sie die Möglichkeit das oben stehende Meldeformular der IKK BB auszufüllen

Demnach ist für die Abgabe der Meldung über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, bei der Sie zum Studienbeginn versichert sind oder sein werden. Gern prüfen wir für Sie, ob eine Mitgliedschaft bei der IKK BB möglich ist.

Für diejenigen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist die Krankenkasse zuständig, die die Befreiung vorgenommen hat.

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