Studenten mit Laptops

in guten Händen Studentische Kranken­versicherung

Wie sich Studierende krankenversichern können

Je nach Alter und Vorversicherung gibt es folgende Varianten:

  1. Familienversicherung über die Eltern (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Verlängerung um Wehr-/Ersatzdienstzeit oder Bundesfreiwilligendienst möglich)
  2. eigene studentische Krankenversicherung bei der IKK Brandenburg und Berlin (bis zum 30. Lebensjahr möglich)
  3. freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Studierende bei Überschreiten der verschiedenen Fristen und Grenzen
  4. private studentische Krankenversicherung

Mitglied werden 

Krankenkassenwechsel als Student

Kann ich als Student die Krankenkasse wechseln?

Natürlich kannst du  als Student deine Krankenkasse wechseln, wenn du beispielsweise mit deiner aktuellen Krankenkasse nicht mehr zufrieden bist.

Familienversicherung ist vorrangig

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bleiben viele Studierende beitragsfrei familienversichert. Heißt: über die Eltern, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Sind Ihre Eltern privatversichert, ist keine beitragsfreie Krankenversicherung für Sie als Student*in möglich. Sie müssen sich dann selbst studentisch krankenversichern. 

Die Dauer der studentischen Krankenversicherung

Bei der Familienversicherung sind Sie beitragsfrei bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit versichert. Die Versicherungspflicht besteht in der studentischen Krankenversicherung über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus: Sie sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr versicherungspflichtig. Endet diese Frist, müssen Sie sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung oder in der "freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung" absichern.

Gut versichert beim Auslandsstudium

Ab ins Ausland, studieren, die Sprache besser erlernen, Kontakte knüpfen - es gibt endlos viele Gründe für einen Auslandsaufenthalt. Geplant werden muss trotzdem. Auch für den Fall, dass man erkrankt.

Sind Sie im Ausland nicht ausreichend krankenversichert, müssen Sie den Großteil der Kosten selbst tragen. Die IKK Brandenburg und Berlin lässt Sie damit nicht allein. Wir versichern Sie mit unserer Auslandskrankenversicherung. Damit genießen Sie alle Vorteile einer umfassenden Reisekrankenversicherung.

Sie haben auf der Rückseite Ihrer IKK BB-Versichertenkarte Ihre europäische Krankenversicherungskarte im Ausland gleich mit dabei. So genießen sie in 27 Mitgliedsstaaten der EU und zusätzlich in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island sowie Montenegro und Serbien medizinische Versorgung - allerdings nur nach den Vorschriften des jeweiligen Landes.

Reisen Sie in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen eingegangen ist (Tunesien, die Türkei oder Bosnien-Herzegowina), erhalten Sie von Ihrer IKK BB einen speziellen Auslandskrankenschein.

Eine wichtige Ergänzung: die private Auslandskrankenversicherung. Planen Sie im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt, sollten Sie unbedingt an eine private Auslandskrankenversicherung denken. Die IKK Brandenburg und Berlin darf nicht alle Kosten, die im Ausland für die Behandlung oder Medikamente entstehen können, übernehmen. Die private Auslandskrankenversicherung sorgt für die nötige Versorgung im Notfall - sowohl ambulant als auch stationär. Und sie übernimmt auch die Kosten für einen Rücktransport.

IKK BB-Studierenden-Service an der HU Berlin

Die IKK Studierendenberater wissen, welche Fragen, Wünsche und Bedürfnisse Studierende haben. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Besuchen Sie den IKK BB-Studierenden-Service direkt in Berlin:

IKK BB Studierenden-Service
Hegelplatz 1
10117 Berlin

Öffnungszeiten: Mo - Do: 9:00 -16:00 Uhr Fr: 9:00 -15:00 Uhr

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