Handfeste Vorteile Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer ist der monatliche Beitrag Ihrer Krankenversicherung von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.

Informieren Sie sich hier über unseren Beitragssatz oder berechnen Sie ganz einfach Ihren Vorteil mit unserem Vorteilsrechner

Sind sind einmal länger krank? Unser Krankengeldrechner hilft weiter. 

Versichert als Arbeitnehmer

Angestellte und Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Ab einem bestimmten Einkommen dürfen Angestellte jedoch in die PKV wechseln (69.300 brutto / Jahr;  2024).

In unserem Erklärfilm finden Sie die Unterschiede zwischen PKV – GKV illustriert.

Der Krankenkassenbeitrag wird bei Arbeitnehmern prozentual vom durchschnittlichen Bruttolohn ermittelt. Die Basis bildet der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, der für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich ist. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (Beiträge der IKK BB). Ihr Arbeitnehmer übernimmt die Hälfte des Beitrags.

Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal  5.175,00 Euro ( Beitragsbemessungsgrenze; 2024). Ab diesem Bruttomonatsverdienst und mehr ist Ihr Beitrag gedeckelt: Egal, wie viel mehr Sie verdienen – Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt nicht weiter an.

Nur wenn Sie neben dem Arbeitsentgelt eine Rente erhalten, können Beiträge oberhalb der genannten Grenze anfallen.

Als Übergangsbereich gilt der Lohnbereich mit einem Arbeitsentgelt von 538,01 bis 2.000 Euro Brutto pro Monat (sogenannte Midi-Jobs). 

Als Arbeitnehmer sind Sie zwar pflichtversichert, Ihr Beitragsanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ist jedoch reduziert und steigt schrittweise an. Damit möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass bei Überschreitung von 538,00 Euro sofort der volle Sozialversicherungsbeitrag anfällt.

Nutzen Sie unseren Rechner für den Übergangsbereich, um Ihren Beitrag zu ermitteln.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch Minijob) zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, solange Sie nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

Bestehen mehrere Minijobs parallel, dann werden alle Verdienste zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Einkommensgrenze von 538 Euro, befinden Sie sich im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Jobber). (Siehe Wie hoch ist mein Beitrag als Midi-Jobber?)

Einzelfälle können Sie den Richtlinien für geringfügige Beschäftigungen entnehmen.

Bei mehreren Beschäftigungen zahlen Sie Beiträge auf alle Arbeitsentgelte – auch hier gilt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro (2024).

Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmer, die zusätzlich noch einen Minijob ausüben. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch Minijob) zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, solange Sie mit dem Nebenjob nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Zur Rentenversicherung besteht jedoch Beitragspflicht, von der Sie sich, wenn gewünscht, befreien lassen können.

Der zweite, sowie jeder weitere Minijob, wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Eine Ausnahme bildet die Arbeitslosenversicherung. Pflichtbeiträge sind in diesem Fall nicht aus den Minijobs zu zahlen.

Vorteile im Überblick:

Die IKK BB bietet Ihnen eine Vielzahl an attraktiven Leistungen, die Sie unterstützen und fit halten:

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