IKK-Verwaltungsrat fordert Rettungsschirm für Kassen

IKK BB-Verwaltungsrat für Rettungsschirm noch in diesem Sommer

• Kosten für Corona-Gesetze und -Verordnungen drücken akut auf die Finanzen

• Verbindlicher GKV-Rettungsschirm für mehr Planungssicherheit bis 2021

(Potsdam, 24.06.2020) Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) hat das Geschäftsjahr 2019 planmäßig abgeschlossen, mit einem Überschuss der Ausgaben von rund 1,9 Millionen Euro. Der IKK BB-Verwaltungsrat bestätigte dies in seiner Sitzung am 23.06.2020 in Werder und entlastete gleichzeitig den Vorstand. Die aktuelle Diskussion in der IKK-Selbstverwaltung aber richtete sich vor allem auf den durch die Finanzierung der Corona-Pandemie akut steigenden Kostendruck bei den gesetzlichen Krankenkassen:


Das seit März 2020 von Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren verabschiedete Maßnahmenpaket mit mehr als 10 Gesetzen und Verordnungen, bedroht auch die finanzielle Stabilität der regionalen IKK BB: „Der Ausbruch der ja nicht kalkulierbaren Corona-Pandemie im Frühjahr folgte auf bereits einzuplanende, massive Mehrkosten durch die Vielzahl neuer Gesetzgebungsvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im Vorjahr. Nun gefährden weitere, finanziell schwerwiegende Lasten durch z.B. das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“, das Gesetz zum „Sozialschutz-Paket“, das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ oder das „Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ und das „Nachtragshaushaltsgesetz 2020“ akut die Liquidität einer Vielzahl von Krankenkassen bereits hier und jetzt“, erläuterte der IKK BB-Verwaltungsratsvorsitzende Anselm Lotz die Lage. Er erinnerte auch daran, dass die Neuausrichtung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs nach wie vor nicht abgeschlossen sei und daher weiterhin die Rücklagen der Kassen individuell sehr ungleich verteilt seien.


Vor diesem Hintergrund bewertet die IKK BB das jüngste Fazit des BMG zum Stand der Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem 1. Quartal 2020 kritisch. Der beschlossene Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro für 2020, wird nicht ausreichen, in der Fläche die Liquidität aller 105 Kassen und die gesetzliche Mindestreserve des Gesundheitsfonds zu sichern. Die Ankündigung weiterer Bundesmittel für Gesundheit und Pflege in 2021 bleibt indes aus Sicht der IKK BB zu vage. Anselm Lotz fasst die Forderung der IKK BB daher zusammen:
„Das Virus kostet viel – in jeder Hinsicht. Als Krankenkassen übernehmen wir selbstverständlich unseren Teil der Kosten, um das Gesundheitssystem zu stützen und es als Konsequenz aus der Krise für die Zukunft sinnvoll auszubauen. Wir erwarten jedoch, dass die Lasten nicht nur die Beitragszahlenden tragen, sondern entstehende Kosten gesellschaftlich gerecht auf breite Schultern verteilt werden. Ohne Soforthilfe, z.B. durch einen Rettungsschirm auch für Krankenkassen, wird es nicht gehen.“

To top