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Gemeinsam Selbsthilfe

Die Förderung der Selbsthilfe durch gesetzliche Krankenkassen wie die IKK BB wird im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes geregelt. Der Leitfaden orientiert sich dabei am Paragrafen 20h SGB V. Die Förderung kann dabei als immaterielle, infrastrukturelle oder finanzielle Unterstützung zur Selbsthilfe erfolgen. Eine Förderung der Selbsthilfe wird als Projektförderung oder Pauschalförderung gewährt. Ziel ist unter anderem die Erhaltung und Schaffung von leicht zugänglichen, qualifizierten und unabhängigen Selbsthilfestrukturen.

Die projektbezogene Förderung von Selbsthilfe wird für zeitlich begrenzte Projekte mit bestimmten Schwerpunkten gewährt. Für eine Selbsthilfeförderung muss ein Projekt auf eine bestimmte Zielgruppe ausgerichtet sein.

Auch neue Ideen in Selbsthilfeorganisationen und Selbshilfe-Kontaktstellen fördert die IKK Brandenburg und Berlin finanziell. Dies vor allem dann, wenn diese erkennbar zur Verbesserung von Strukturen beitragen und die Lebensqualität Betroffener steigern können.

Der Förderschwerpunkt liegt bei Projekten, die nicht zur alltäglichen Arbeit gehören: Beispielsweise der Aufbau eines neuen Netzwerkes, der die Arbeit der Selbsthilfe bekannter macht und neue Unterstützer gewinnt oder die Entwicklung eines Flyers oder Internetauftritts.

Auswahl-Kriterien bei der Projektförderung

Übersteigt die Summe aller beantragten Projektmittel von grundsätzlich förderfähigen Anträgen die vorhandenen Mittel, so werden diejenigen Projekte bevorzugt gefördert, auf die ein oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Das Projekt dient der strukturellen oder qualitativen Verbesserung der Selbsthilfearbeit oder
  • das Projekt dient der Verbesserung des Verständnisses von Nichtbetroffenen und Betroffenen (Öffentlichkeitsarbeit).
  • Die IKK Brandenburg und Berlin ist als einzige Krankenkasse beteiligt.

Antragsteller für Fördermittel sollten ihre Selbsthilfeorganisation oder -kontaktstelle kurz darstellen und das betreffende Projekt anhand der folgenden Fragestellungen genau beschreiben:

  • Was ist die inhaltliche, strukturelle und methodische Zielsetzungen des Projektes?
  • Welche Erfolgsindikatoren gibt es für das Projekt?
  • Wie soll das Projekte nach Auslaufen der Finanzierung weitergeführt werden?
  • Wer sind weitere Projektbeteiligte und Kooperationspartner?
  • Wie ist das Projektkonzept, wie die Durchführung geplant?
  • Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden?
  • Laufzeit des Projektes?
  • Kosten?

Selbsthilfegruppen: Den Förderanteil für Selbsthilfegruppen gibt die IKK Brandenburg und Berlin in den Topf der gemeinschaftlichen Förderung.

Für die Selbsthilfegruppen hat dies einen entscheidenden Vorteil: Sie stellen nur den Antrag für die Pauschalförderung und erhalten ohne zusätzlichen Antrags-Aufwand auch einen Anteil der IKK-Gelder für Selbsthilfegruppen!

Eine pauschale Selbsthilfeförderung gewährt finanzielle Unterstützung zur Selbsthilfe unter anderem für laufende Kosten von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen oder Selbsthilfeorganisationen. Zu den förderungsfähigen laufenden Kosten gehören zum Beispiel Mietausgaben, Sachkosten für Büroeinrichtungen (PC, Drucker, Büromöbel etc.), Kosten für Telefon und Internet oder Druckosten für Mitgliederzeitschriften. Immaterielle bzw. infrastrukturelle pauschale Förderung zur Selbsthilfe kann zum Beispiel durch Schulungen oder die Bereitstellung von Räumlichkeiten geleistet werden.

Projekte: In einem Antrag zur Förderung von Selbsthilfe für Projekte müssen unter anderem folgende Punkte erläutert werden:

  • Zielsetzung und Projektkonzept
  • Projektbeteiligte und mögliche Kooperationspartner
  • Zielgruppe
  • Laufzeit und Kosten
  • Weiterführung des Projekts nach Auslaufen der Förderung

Pauschale Förderung: Ein Antrag auf pauschale Förderung muss unter anderem enthalten:

  • Höhe der beantragten Mittel (bei finanzieller Unterstützung zur Selbsthilfe)
  • Beschreibung der Arbeitsschwerpunkte und Maßnahmen, die mit den pauschalen Mitteln realisiert werden sollen
  • Auflistung der wiederkehrenden Aufgaben, die im Antragsjahr wahrgenommen werden
  • Haushaltsplan.

Anträge Projektförderung

für Selbsthilfeorganisationen

für Selbsthilfekontaktstellen

 

Anträge Pauschalförderung

für Selbsthilfeorganisationen

Für den Bereich Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen stehen Ihnen noch folgende Informationsblätter zur Verfügung:

Merkblatt Pauschalförderung

 

Die ausgefüllten Anträge zur Selbsthilfeförderung richten Sie bitte an:

IKK Brandenburg und Berlin
Unternehmensbereich Verträge / Selbsthilfe
Keithstraße 9/11
10787 Berlin

Bei Fragen zur Antragstellung oder zur Förderung von Selbsthilfe durch die IKK BB steht Ihnen Detlef Schroedel gern zur Verfügung:

Telefon (030) 219 91 692

Fax (030) 219 91 690

E-Mail: detlef.schroedel(at)ikkbb.de

 

Hinweis zur Pauschalförderung: Die Antragstellung für Selbsthilfekontaktstellen muss bei der Knappschaft (Ansprechpartnerin: Katja Schneider) und für Selbsthilfegruppen bei der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg (Ansprechpartnerin: Kirsten Waretzky) erfolgen.

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