Betreut Ambulante Wohnformen

Pflegebedürftige Personen, die weder in einem Pflegeheim leben noch zu Hause betreut werden möchten, haben die Möglichkeit, das Angebot von ambulanten Wohnformen wahrzunehmen.

Das gilt es zu wissen!

Ambulante Wohnformen bieten Betroffenen die Möglichkeit, im Rahmen des betreuten Wohnens bzw. der Wohnassistenz so unterstützt zu werden, dass sie sich ein Höchstmaß an Eigenständigkeit und Privatsphäre bewahren. Die häufigsten ambulanten Wohnformen umfassen:

  • betreutes Einzelwohnen
  • betreutes Paarwohnen
  • betreute Wohngemeinschaften (etwa Senioren-WGs)
  • Kombinationen aus betreutem Einzelwohnen und Wohngemeinschaften.

Bewohner betreuter Wohngemeinschaften und Senioren-WGs verfügen meist über ein Einzelzimmer und können darüber hinaus in Gemeinschaftsräumen zusammenkommen. Da sie die Betreuungsleistungen und Betreuungsgelder gemeinsam nutzen und zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen können, werden die zur Verfügung gestellten Ressourcen optimal genutzt.

Übrigens: Im Unterschied zum klassischen betreuten Wohnen suchen sich Pflegebedürftige im Rahmen der Wohnassistenz ihre Pfleger selbst aus.

Die Pflegekasse unterstützt alternative Wohnformen auf unterschiedliche Weise:

  • Pflegebedürftige, die in einer selbstorganisierten Wohnform leben, erhalten pro Monat 214 EURO – zusätzlich zu den ohnehin gewährten Leistungen. Der entsprechende Betrag fließt in die Bezahlung einer Präsenzkraft, die bei organisatorischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben aushilft.
  • Wird eine Wohngruppe neu gegründet, ist ein Förderbetrag für notwendige Anpassungen im Wohnbereich vorgesehen. Dieser beläuft sich für Wohngruppen auf maximal 10.000 EURO (bis zu 2.500 EURO pro Person).
  • In bereits bestehenden Wohnformen besteht ebenfalls die Möglichkeit Anpassungen des Wohnumfelds mit einem Betrag von bis zu 4.000 EURO je Pflegebedürftigen zu bezuschussen. Bei mehreren Anspruchsberechtigten beläuft sich der Maximalzuschuss auf 16.000 EURO je Maßnahme.
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