Sinnvoll Medikamente

Die IKK BB bezahlt alle erforderlichen, vom Arzt verordneten Medikamente. Nur rezeptfreie Arzneien zahlen Sie in der Regel selbst.

Für eine optimale Behandlung entwickeln Ärzte, Krankenkassen und auch Patientenvertreter regelmäßig gemeinsam Vorgaben für die Verordnung der Medikamente, die so genannten Arzneimittel-Richtlinien. Darin ist festgelegt, bei welchen Krankheitsbildern welche Arzneimittel angewendet werden sollen. Manchmal ist es erfolgreicher, anstelle der Medikamente beispielsweise eine Diät, Ernährungsberatung oder ein Bewegungsprogramm zu verordnen. An diese Richtlinien muss sich der Arzt halten.

Generika sind voll wirksame und günstige Nachahmerprodukte. Diese Medikamente enthalten den gleichen Wirkstoff wie das jeweilige Originalprodukt. Lediglich Hilfsstoffe, Form und Farbe können sich in diesen Arzneien unterscheiden. Sollten Sie einen der Hilfsstoffe nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Die IKK BB macht sich dafür stark, dass Sie optimal und wirtschaftlich behandelt werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Ausgaben für Medikamente begrenzt werden, ohne dass dies zulasten der gesundheitlichen Versorgung geht. Diesem Ziel dient auch der Einsatz von Generika.

Seit 2004 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für rezeptfreie Medikamente – sogenannte OTC-Produkte – nicht mehr übernehmen . Es sei denn, das OTC-Mittel gehört bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Patienten und Krankenkassen hat dazu eine Liste mit Arzneimittel-Wirkstoffen erstellt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen. Allerdings ist die Verordnung nur bei bestimmten Krankheitsbildern möglich, z. B.:

  • Acetylsalicylsäure (ASS) nach Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Iodid bei Schilddrüsenerkrankungen.

Auch anthroposophische und homöopathische Arzneimittel können gegen die in der Übersicht genannten Erkrankungen verordnet werden, sofern sie als Therapiestandard gelten.

Übernommen werden rezeptfreie Medikamente

  • für Kinder bis zwölf Jahre und
  • Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre.

Für rezeptpflichtige Medikamente gelten gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen. Sie betragen für alle verordneten Arznei- und Verbandmittel

  • 10 Prozent des Preises
  • mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro

Auf keinen Fall zahlen Sie mehr als das Medikament kostet. Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss keine Zuzahlung für Medikamente geleistet werden.

Die IKK BB bietet Versicherten die Möglichkeit, auf zuzahlungsbefreite Arzneimittel zurückzugreifen. Dadurch ergibt sich für Sie ein hohes Sparpotenzial.

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel werden vom GKV-Spitzenverband in regelmäßigen Abständen in einer Liste veröffentlicht. Medikamente ohne Zuzahlung müssen für die Aufnahme in die Liste mindestens 30 Prozent günstiger sein als der gültige Festbetrag. Die IKK BB gibt diese Einsparung an ihre Versicherten weiter. Zuzahlungsbefreite Arzneimittel werden abhängig von den Preisen jeweils zweimal monatlich neu ermittelt. Deshalb empfiehlt es sich, bei teuren Medikamenten die Liste mehrmals im Jahr einzusehen. Apotheken können Ihnen aber vielfach auch Auskunft über Medikamente ohne Zuzahlung geben. Die Befreiungsliste Arzneimittel wird als PDF-Dokument bereitgestellt und enthält neben dem Arzneimittel-Namen auch den Wirkstoff, die Wirkstärke und die PZN.

Befreiungsliste Arzneimittel

Weiteres Sparpotenzial durch Rabattverträge

Die IKK BB handelt mit Pharmaherstellen teilweise Rabattverträge für bestimmte Medikamente aus. Die Zuzahlung für Medikamente kann so halbiert oder ganz erlassen werden. Apotheken sind zur Abgabe von rabattierten Arzneimitteln verpflichtet. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie plötzlich ein anderes Arzneimittel als das gewohnte ausgehändigt bekommen. Hinsichtlich Wirkstoff und Wirksamkeit ergeben sich bei rabattierten Arzneimitteln in der Regel aber keine Abweichungen zu nicht rabattierten Produkten.

Seit Herbst 2017 fördert der Innovationsfonds der Bundesregierung drei Jahre lang das Projekt „Optimierte Arzneimittelversorgung“ (OAV) für geriatrische Patienten über 65 Jahre. Das Projektkonzept richtet sich an ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die IKK BB ist als Projektpartner dabei.

Mehr Sicherheit für pflegebedürftige Senioren bei Arzneimitteln. Ältere Menschen nehmen oft eine Vielzahl von Medikamenten mehrmals täglich ein, über Jahre hinweg. Mit der Zahl der eingenommenen Medikamente steigt auch das Risiko für das Auftreten unerwünschter Arzneimittelereignisse. Neben- und Wechselwirkungen (wie z.B. Stürze, Blasen-/Darmschwäche, Magenblutungen oder Einschränkungen beim Gedächtnis) sind eine große Belastung für die Patienten und binden wertvolle Pflegekapazitäten.

Das Innovationsprojekt "Optimierte Arzneimittelversorgung" (OAV) entstand, um gemeinsam neues Wissen, neue Methoden und neue Betrachtungsweisen im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Senioren zu erarbeiten und zu erproben. Durch intensive, regelmäßige Zusammenarbeit von Pflegekräften, Apotheker/innen und Ärzte-/innen und durch ein innovatives elektronisches Risiko-Managementsystem können unerwünschte Arzneimittelereignisse häufig vermieden werden, bevor sie entstehen.

Die Partner, die dieses Projekt gemeinsam durchführen, sind: IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB), AOK Nordost (Konsortialführung), Viactiv, Gero PharmCare, Technische Universität Berlin, Universität Witten/Herdecke, Apothekerkammer Nordrhein.

Das Projekt verfolgt das Ziel, pflegebedürftige Patienten über 65 Jahre vor unerwünschten Arzneimittelereignissen zu schützen. Dazu bedarf es oft nur kleiner Änderungen, z.B. Reduzierung der Dosis, Art der Darreichungsform eines Medikamentes (z.B. Tropfen oder Tablette) oder Ersetzung durch einen geeigneteren Wirkstoff. Wichtigstes Ziel all dieser Maßnahmen ist der Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität der Patienten.

Durch die Einführung eines klinisch evaluierten Risikomanagements wird es für die Profis in Pflege, Apotheken und Arztpraxenes möglich, die Zahl unerwünschter Arzneimittelereignisse deutlich zu reduzieren. Der Aufwand bei der Versorgung von Folgeschäden wird wesentlich geringer. Gemeinsame Fortbildungen stärken die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkraft, Apotheker und Arzt.

Die Ergebnisse des Projekts "Optimierte Arzneimittelversorgung" (OAV) sollen nach Beendigung des Modellvorhabens in die bundesweite Regelversorgung eingehen. Das heißt, alle Pflegebedürftigen über 65 Jahre in Deutschland, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind, sollen später von den Ergebnissen und Erkenntnissen profitieren.

Ausführliche Informationen erhalten sie auf der Webseite des Innovationsprojekts "Optimierte Arzneimittelversorgung" (OAV).

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