Die IKK BB übernimmt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt für die Geburt. Dabei sind Sie im Rahmen der Mutterschaftsleistungen von den sonst im Krankenhaus üblichen Zuzahlungen befreit. Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK BB für die Betreuung und Geburtshilfe durch eine Hebamme.
Nach der Entbindung haben IKK-versicherte Mütter Anspruch auf drei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt, und zwar in der ersten, sechsten und achten Woche nach der Entbindung.
Zusätzlich übernimmt die IKK BB die Kosten für eine Hebamme zur Nachsorge. Ihre Hebamme begleitet Sie , während Sie sich im Wochenbett befinden. Sie hilft Ihnen dabei Ihr Baby zu versorgen, untersucht sowie betreut Sie bei allen Wochenbett-relevanten Themen und zeigt Ihnen alles Wichtige, zum Beispiel rund um das Thema "Stillen".
In den ersten zehn Tagen nach der Entbindung besucht Ihre Hebamme Sie und Ihr Kind mindestens ein Mal täglich, je nachdem, wie es Ihnen geht. Bis zur achten Lebenswoche Ihres Babys können bei Bedarf noch 16 weitere Besuche oder Telefonate stattfinden, wenn Sie Hilfe brauchen.
Auch nach den acht Wochen können Sie mit Ihrer Hebamme bis zu acht weitere Hausbesuche beziehungsweise Telefonate zum Thema "Stillen" vereinbaren. Dieses Angebot gilt bis zum neunten Lebensmonat des Kindes bzw. so lange Sie stillen.
Damit nach der Geburt auch körperlich wieder alles ins Lot kommt, übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin auch die Kosten für die Rückbildungsgymnastik.