Frau hilft im Haushalt

Hilfreich Haushaltshilfe

Es gibt Situationen, in denen können Sie Ihren Haushalt nicht allein weiterführen. Dann braucht es Hilfe.

Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen, Ihr Ehepartner berufstätig ist und niemand Ihr Kind versorgen kann – oder auch nach einer Geburt Ihres Kindes – können Sie Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse bekommen.

Den Anspruch auf eine Haushaltshilfe mit Unterstützung der Krankenkasse haben Sie immer dann, wenn Sie Ihren Haushalt nicht eigenständig versorgen können. Das kann verschiedene Gründe haben – zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, Schwangerschaftsbeschwerden oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen.

Schnell und einfach zur häuslichen Hilfe: Sie erhalten mit einer entsprechenden Verordnung des Arztes zeitnahe Unterstützung durch eine professionelle Haushaltshilfe. Für deren Kosten kommt die IKK BB auf.

Ganz gleich, ob Sie eine Haushaltshilfe nach der Schwangerschaft, bei oder nach schwerer Krankheit suchen: Sie bekommen Unterstützung für Ihren Haushalt, wenn eine der beiden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Mindestens ein Kind im Alter von unter 14 Jahren oder ein hilfsbedürftiges behindertes Kind lebt in Ihrem Haushalt, das während Ihrer Abwesenheit von niemandem versorgt werden kann. Trifft dies auf Sie zu, können Sie bei Ihrer IKK BB eine Haushaltshilfe beantragen. Diese kümmert sich bis zu drei Monate lang um das Wohl Ihres Kindes und den Haushalt. Lebt im Haushalt ein Kind, das bei Arbeitsbeginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.
  • Sie erhalten seit dem 01.01.2017 – soweit keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2vorliegt– eine Haushaltshilfe auch dann, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist. Das gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Die längste Dauer ist vier Wochen.

Info: In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Betreuungszeit durch die Haushaltshilfe von der Krankenkasse möglich.

Liegt keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vor, können hilfsbedürftige Senioren eine Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung ist auch hier, dass sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbst zu führen. Mehr zu den Pflegegraden

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, dann können Sie bei der IKK BB eine Haushaltshilfe beantragen. Wird Ihr Antrag bewilligt, so müssen Sie lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen übernehmen:

  • Die Haushaltshilfe kostet  nur 10 Prozent der Gesamtkosten pro Kalendertag.
  • Dabei sind die Haushaltshilfe-Kosten für Sie begrenzt: Sie betragen mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Tag.

Wichtig: Diese Zuzahlungen werden selbstverständlich bei der Berechnung der Höchstgrenze für die Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt.

Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und andere Erledigungen: Die Haushaltshilfe unterstützt Sie in den Bereichen, die Sie eigenständig nicht mehr bewerkstelligen können. Das betrifft auch die Kinderbetreuung, wenn Sie eine Haushaltshilfe nach der Geburt beantragen.

Zunächst benötigen Sie eine Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Mit dieser wenden Sie sich einfach an uns. Den Antrag für eine Haushaltshilfe finden Sie hier. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner in einer IKK BB-Geschäftsstelle.

Es ist grundsätzlich möglich, ein Familienmitglied oder eine andere vertraute Person als Haushaltshilfe zu beauftragen. Andernfalls wenden Sie sich an einen Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister.

Auf Wunsch stellen wir einen Erstkontakt her und erkundigen uns in Ihrem Namen nach freien Kapazitäten.

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