Leistungen für Eltern IKK BB

Unterstützung Leistungen für Eltern

Nach der Geburt bietet Ihnen die IKK BB jede Menge Vorsorge- und Gesundheitsleistungen für die ganze Familie. So unterstützen wir Sie beispielsweise dabei, Ihrem Kind eine erstklassige Gesundheitsversorgung zu bieten. In bestimmten Fällen profitieren Sie außerdem von einer Haushaltshilfe.

Auch am IKKbonus-Programm können Sie als Familie teilnehmen. So sichern Sie sich für bestimmte Leistungen bares Geld – und schon der Nachwuchs merkt: Gesundheit zahlt sich aus.

Leistungen für Eltern

Die IKK BB übernimmt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt bei der Geburt.

Dabei sind Sie im Rahmen der Mutterschaftsleistungen von den sonst im Krankenhaus üblichen Zuzahlungen befreit.

Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK BB für die Betreuung und Geburtshilfe durch eine Hebamme.

Nach der Entbindung haben Sie Anspruch auf drei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt. Diese finden in der ersten, sechsten und achten Woche nach der Entbindung statt. Zusätzlich übernimmt die IKK BB die Kosten für eine Hebamme zur Nachsorge.

Während des Mutterschutzes erhalten Sie als berufstätige Frau ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. In der Regel beginnt der Zuschuss sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf.

Arbeitslose Frauen erhalten von der IKK BB ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) sind Sie bei der IKK BB beitragsfrei versichert.

Wie Sie das Mutterschaftsgeld beantragen, das Mutterschaftsgeld berechnen und viele weitere Informationen finden Sie auf unserem Portal für Eltern und Schwangere.

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes haben Eltern in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Elternzeit – und damit ein Recht auf unbezahlte Freistellung von ihrem Arbeitsplatz. Während dieser Zeit erhält ein Elternteil über einen Zeitraum von zwölf Monaten Elterngeld, der Partner kann zusätzlich für zwei Monate Elterngeld beziehen. Alleinerziehende bekommen das Elterngeld 14 Monate lang. 

Mit dem ElterngeldPlus lassen sich Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug besser miteinander kombinieren: Beim ElterngeldPlus können Mütter und Väter in einer Teilzeitbeschäftigung doppelt so lange die Förderung nutzen.

So machen Sie aus einem Elterngeld-Monat zwei ElterngeldPlus-Monate.

Kinderkrankenscheine per App einreichen - Bei der IKK BB ganz einfach!

Ihre Kinderkrankenscheine können Sie auch direkt über unsere IKK BB-App hochladen.
Über den Google Play Store oder Apple App Store können Sie unsere App kostenlos herunterladen.
Die Registrierung mit Ihrer Versichertennummer und einigen persönlichen Daten ist schnell erledigt.

Ein erkranktes Kind stellt berufstätige Eltern oft vor große Betreuungsprobleme. In diesem Fall haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie können sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen und der Verdienstausfall wird größtenteils durch das Kinderkrankengeld der IKK BB kompensiert.

Wann haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld?

  • Das erkrankte Kind ist jünger als zwölf Jahre und gesetzlich versichert.
  • Der Elternteil, der Kinderkrankengeld beantragt, ist bei der IKK BB versichert.
  • Ein Arzt hat bescheinigt, dass die Betreuung und Pflege des Kindes notwendig ist.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung und Pflege Ihres Kindes übernehmen.
  • Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Betreuung frei.
  • Medizinisch notwendige Mitaufnahme eines Elternteils während der stationären Behandlung ihres versicherten Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Um Kinderkrankengeld bei der IKK BB zu beantragen, reichen Sie einfach die Bescheinigung des Arztes bzw. des Krankenhauses über die Notwendigkeit der Betreuung ein. 

  • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes wird für maximal zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und Elternteil ausgezahlt.
  • Alleinerziehende haben 20 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld.
  • Bei Erkrankung mehrerer Kinder werden für einen Elternteil maximal 25 Tage.
  • Für Alleinerziehende wird maximal 50 Tage Kinderkrankengeld gezahlt.
  • in den Jahren 2024 und 2025 gilt: 15 statt 10 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld, 30 Arbeitstage statt wie bisher 20 für Alleinerziehende. Die Gesamtzahl der Anspruchstage steigt in den beiden Jahren von 25 auf 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende von 50 auf 70 Arbeitstage.

Bei schwersten Erkrankungen des Kindes, die eine nur noch geringe Lebenserwartung wahrscheinlich machen, wird Kinderkrankengeld unbefristet gezahlt.

Das Kinderpflegekrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Sofern Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) bezogen haben, erhalten Sie von uns 100 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Generell gilt jedoch ein jährlich gesetzlich festgesetzter Höchstbetrag. Von der Entgeltersatzleistung sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.

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Den Alltag einer Familie mit Kindern zu organisieren, erfordert Organisationstalent und eine hohe Stressresistenz. Damit Sie besonders bei wichtigen Gesundheitsfragen den Überblick nicht verlieren, unterstützen wir Sie – mit einer individuellen Beratung und Vermittlung für Familien rund um Gesundheit und Soziales.

Dabei bietet Ihnen Ihre IKK BB eine umfassende Beratung zu Gesundheitsthemen rund um die Familie. Auch Präventionskurse mit Themen wie Erziehung, Stress oder Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern finden Sie in unserem Angebot.

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