Hilfsmittel Orthopädische Massschuhe

Unter Schuhzurichtungen versteht man alle Arten von Veränderungen am Serienschuh. Hierzu zählen etwa Schuherhöhungen oder der Einbau einer sogenannten Ballenrolle, mit der ein leichteres Abrollen ermöglicht wird. Kombiniert mit orthopädischen Maßeinlagen sind Schuhzurichtungen manchmal auch eine Alternative zu orthopädischen Maßschuhen. Erfahren Sie im Folgenden, wann orthopädische Maßschuhe von der Krankenkasse übernommen werden

Orthopädische Massschuhe

Beim orthopädischen Maßschuh handelt es sich um einen in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellten, individuellen Schuh, der mit einem „normalen“ Konfektionsschuh nicht zu vergleichen ist.Er wird nach Ihren spezifischen Maßen erstellt und über einem individuellen Leisten handwerklich gefertigt.

Damit die Kosten für orthopädische Maßschuhe übernommen werden können, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. So muss der Fuß in seiner Form, Funktion und/oder Belastungsfähigkeit so verändert sein, dass weder mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen eine angemessene Gehfunktion aufrechterhalten oder erreicht werden kann.

Orthopädische Massschuhe und Schuhzurichtungen bei der IKK BB

Haben Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für orthopädische Maßschuhe oder Schuhzurichtungenerhalten, dann können Sie sich mit dieser direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden.

Die IKK BB übernimmt für orthopädische Schuhzurichtungen die Kosten für 3 Paar in der Erstversorgung und ab dem Folgejahr für maximal 2 Paar pro Jahr.

Der Anspruch für orthopädische Maßschuhe besteht in der Erstversorgung auf ein Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe. Zudem haben Sie nach 4-wöchiger erfolgreicher Tragezeit des ersten Paars Straßenschuhe Anspruch auf ein Wechselpaar. Zusätzlich werden bei therapeutischer Notwendigkeit ein Paar Badeschuhe oder Sportschuhe übernommen. Ein erneuter Anspruch auf Straßenschuhe besteht wieder nach 2 Jahren, ein Anspruch auf Hausschuhe nach 4 Jahren.

Reparaturen aufgrund der normalen Abnutzung, etwa an Absatz und Laufsohle, gehen – ebenso wie Reparaturkosten für normale Schuhe – zulasten des Versicherten. Dies gilt auch für den Ersatz von Schnürsenkeln.

Orthopädische Schuhzurichtung und Massschuhe: Kosten für Sie

Unsere Vertragslieferanten garantieren eine qualitativ hochwertige und funktionsgerechte Versorgung ohne zusätzliche Mehrkosten für Sie. Sie zahlen je angepasstem Paar Schuhe 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Orthopädische Maßschuhe gelten als Gebrauchsgegenstand, deshalb wird neben der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Paar, zusätzlich ein Eigenanteil in Höhe von maximal 76 Euro erhoben.

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