Wir beteiligen uns an den Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen bei Kindern und stark Sehgeschädigten.
Für Erwachsene wurde der Anspruch auf Brillengläser ab dem 10.04.2017 erweitert. Die Neuregelung sieht vor, dass Erwachsene einen Zuschuss erhalten, wenn Sie zur Korrektur einer Sehschwäche
Die übrigen Voraussetzungen für Sehhilfen bei schweren Sehbeeinträchtigungen auf beiden Augen (das heißt beide Augen haben nur eine Sehleistung von bis zu 30 Prozent) oder für therapeutische Sehhilfen bleiben unverändert bestehen.
Die IKK BB übernimmt die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge. Sollten Sie sich für eine aufwendigere Ausstattung Ihrer Brillengläser entscheiden – beispielsweise eine Entspiegelung oder Härtung – tragen Sie die Mehrkosten selbst.
Damit eine Kostenübernahme durch die IKK BB möglich ist, muss die ärztliche Verordnung nach dem 10.04.2017 ausgestellt worden sein. Eine Erstattung von Kosten für das Brillengestell, selbst beschaffte Sehhilfen oder für Kontaktlinsen-Pflegemittel ist nicht möglich.
Wenn Sie eine Brille für Ihren Arbeitsplatz benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber. Wir dürfen uns an diesen Kosten nicht beteiligen.
Unsere Vertragslieferanten finden Sie hier: MIP
Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre IKK BB-Geschäftsstelle oder rufen Sie das IKK-Servicetelefon an unter (0800) 88 33 2 44.
Bildschirmlesegeräte helfen Menschen mit einer Sehbehinderung. Diese Sehhilfen können durch die eingebaute Kamera Lesevorlagen stark vergrößern, sodass ein Lesen von Texten wieder möglich ist. Die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten umfasst:
Werden die Kosten für Bildschirmlesegeräte von der Krankenkasse übernommen? Ja, unter bestimmten Bedingungen. IKK BB Versicherte haben Anspruch auf Bildschirmlesegeräte, wenn eine hochgradige Sehbehinderung oder eine andere Grunderkrankung des Auges vorliegt, die eine Versorgung mit optisch vergrößernden Sehhilfen (wie z. B. Lupen, Lupenbrillen) nicht zulässt. Das Bildschirmlesegerät muss für einen täglichen Gebrauch bestimmt sein.
Bevor jedoch eine Versorgung erfolgen kann, sind einige Dinge zu beachten.
Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Mit dieser Verordnung können Sie sich, durch einen qualifizierten Leistungserbringer, zu dem Thema Sehhilfen umfangreich beraten lassen. Bei der Beratung wird ein Beratungsprotokoll geführt. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Varianten von Bildschirmlesegeräten unter den Bedingungen des zukünftigen Einsatzortes zu erproben. Der jeweilige Leistungserbringer gibt zu den Ergebnissen dieser Erprobung eine Erklärung ab. Diese Erklärung, das Rezept und das Beratungsprotokoll werden dann vom Vertragslieferanten bei der IKK BB zur Kostenübernahme eingereicht. Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten nach Prüfung durch die IKK BB übernommen werden. Sobald die Kostenübernahmeerklärung dem Vertragslieferanten vorliegt, wird Ihre elektronisch vergrößernde Sehhilfe durch unseren Vertragslieferanten an Sie übergeben.
Unsere Vertragslieferanten finden Sie hier: MIP
Unsere Vertragslieferanten garantieren eine qualitativ hochwertige und funktionsgerechte Versorgung ohne zusätzliche Mehrkosten für Sie.
Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre IKK BB-Geschäftsstelle oder rufen Sie das IKK-Servicetelefon an unter (0800) 88 33 2 44.