Zu den Inhalations- und Atemtherapiegeräten zählen:
Versicherte der IKK BB erhalten gegen Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung oder einer Krankenhausverordnung nach der Krankenhausentlassung eine umfassende Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten.
Für Inhalations- und Atemtherapiegeräteerstattet die IKK BB die Kosten im Rahmen von Kurz- oder Langzeitversorgungspauschalen. Das bedeutet, dass die Hilfsmittel im Eigentum des Vertragspartners bleiben und leihweise für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst beispielsweise CPAP-Geräte. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Gerät, das für Menschen mit Schlafapnoe eine wesentliche Therapiehilfe ist.
Weiteres Zubehör, das möglicherweise nötig wird, ist in dieser Versorgungspauschale bereits inbegriffen. Nach Ablauf des Versorgungszeitraumes kann bei Bedarf eine neue Pauschale vereinbart werden. Wird das jeweilige Gerät nicht mehr benötigt, endet Ihre Leihfrist. Bitte informieren Sie uns dann umgehend. Unser Vertragslieferant holt das Hilfsmittel schnellstmöglich bei Ihnen ab.
Bitte wenden Sie sich an Ihre IKK BB-Geschäftsstelle oder rufen Sie das IKK-Servicetelefon an unter (0800) 88 33 2 44.
Unsere Vertragslieferanten finden Sie hier: MIP
Beatmungsgerät für zu Hause: Kosten für Sie
Unsere Vertragslieferanten garantieren eine qualitativ hochwertige und funktionsgerechte Versorgung ohne zusätzliche Mehrkosten für Sie.
Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre IKK BB-Geschäftsstelle oder rufen Sie das IKK-Servicetelefon an unter (0800) 88 33 2 44.