Hilfsmittel Beatmungsgeräte

Inhalations- und Atemtherapiegeräte entfalten Ihre therapeutischen Wirkungen über den Atemtrakt. In erster Linie werden Substanzen mit der Einatemluft verabreicht, es wird aber auch die Atemfunktion selbst unterstützt bzw. ersetzt.

Zu den Inhalations- und Atemtherapiegeräten zählen:

  • Aerosol-Inhalationsgeräte für obere und tiefere Atemwege,
  • Inhalationshilfen,
  • Sauerstofftherapiegeräte,
  • Atemtherapiegeräte zur Schleimlösung,
  • Atemgasbefeuchter,
  • Geräte für schlafbezogene Atemstörungen (Schlafapnoe Beatmungsgerät- CPAP) und
  • Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung.

Inhalations- und Atemtherapiegeräte von der IKK BB

Versicherte der IKK BB erhalten gegen Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung oder einer Krankenhausverordnung nach der Krankenhausentlassung eine umfassende Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten.

Für Inhalations- und Atemtherapiegeräteerstattet die IKK BB die Kosten im Rahmen von Kurz- oder Langzeitversorgungspauschalen. Das bedeutet, dass die Hilfsmittel im Eigentum des Vertragspartners bleiben und leihweise für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst beispielsweise CPAP-Geräte. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Gerät, das für Menschen mit Schlafapnoe eine wesentliche Therapiehilfe ist.

Weiteres Zubehör, das möglicherweise nötig wird, ist in dieser Versorgungspauschale bereits inbegriffen. Nach Ablauf des Versorgungszeitraumes kann bei Bedarf eine neue Pauschale vereinbart werden. Wird das jeweilige Gerät nicht mehr benötigt, endet Ihre Leihfrist. Bitte informieren Sie uns dann umgehend. Unser Vertragslieferant holt das Hilfsmittel schnellstmöglich bei Ihnen ab.

Unsere Vertragslieferanten garantieren eine qualitativ hochwertige und funktionsgerechte Versorgung ohne zusätzliche Mehrkosten für Sie.

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