Krankenhaus Flur

In guten Händen Krankenhaus

Schwerwiegende Erkrankungen oder die Genesung nach einem Unfall verlangen eventuell eine stationäre Krankenhausbehandlung. Für diese Situationen hat die IKK ein spezielles Krankenhaus-Fallmanagement entwickelt, das Sie unterstützt, die für Sie nötige Krankenhausbehandlung zu erhalten, aber unnötige Klinikaufenthalte zu vermeiden. Ist eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig, übernimmt die IKK die Kosten für Behandlung und Pflege.

Ihr Arzt berät Sie bei der Auswahl des geeigneten, nächst erreichbaren Krankenhauses und stellt eine Verordnung aus. Diese Verordnung von Krankenhausbehandlung ist bei der IKK BB für eine Kostenübernahmeerklärung rechtzeitig vorzulegen. Im Krankenhaus legen Sie dann die Einweisung sowie die Kostenübernahme und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, damit die Abrechnung direkt zwischen der Klinik und der IKK erfolgt.

Für Kinder ist ein Klinikaufenthalt eine große seelische Belastung. In bestimmten Fällen nimmt die Klinik deshalb einen Elternteil mit auf, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei Bedarf klären die Mitarbeiter der IKK vor Ort die Mitaufnahme von Mutter oder Vater mit dem Krankenhaus.

Bei einem Krankenhausaufenthalt leisten Sie pro Tag einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro, jedoch nur für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Dauert ein Klinikaufenthalt länger oder müssen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres ins Krankenhaus, entfällt die Zuzahlung ab dem 29. Tag. Den Eigenanteil rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihnen ab. Lassen Sie sich Ihren Eigenanteil auf jeden Fall quittieren. Auch die Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt wird auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen angerechnet.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss im Krankenhaus gar nichts zugezahlt werden. Auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, erhebt das Krankenhaus für die anschließenden Behandlungstage keine Zuzahlung.

Patienten, die nach einem Aufenthalt im Krankenhaus vor der Entlassung stehen, haben viele Fragen. Wie funktioniert die weitergehende Versorgung? Was tun, wenn weitere Medikamente, ein Rollator, Reha oder die Betreuung durch einen Pflegedienst nötig sind? Antworten liefert das Entlassmanagement. Krankenhäuser sind verpflichtet, für Patienten in stationärer oder teilstationärer Behandlung dieses standardisierte Verfahren sicherzustellen. Ziel ist die lückenlose und damit bessere Versorgung nach dem stationären Aufenthalt.

Je nach individuellen Erfordernissen gehören z. B. ein verbindlicher Entlassbrief und ein Medikationsplan zur Anschlussversorgung im Rahmen des Entlassmanagements. Außerdem kann der Krankenhausarzt bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie, für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen, verordnen. Für diesen begrenzten Zeitraum können Krankenhausärzte auch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Bei Bedarf bahnen die Krankenhäuser die Weiterversorgung noch während der stationären Behandlung an.

Der Patient wird durch die Klinik frühzeitig über den weiteren Verlauf der Entlassung und mögliche Anschlusstherapien informiert. Bevor das Entlassmanagement generell greifen kann, muss jeder Patient nach seiner Zustimmung gefragt werden. Per Unterschrift kann in die Maßnahme eingewilligt werden. Einzige Ausnahme sind Patienten mit einer schweren Demenz - hier entscheidet das Betreuungsgericht oder ein gesetzlicher Betreuer.

Vor einem Aufenthalt im Krankenhaus können Sie eine Krankenhausberatung in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie unter anderem, ob die Behandlung stationär oder ambulant erfolgen wird. Zudem lernen Sie die häusliche Krankenpflege und die Unterstützung durch Haushaltshilfen kennen, die sich in einigen Fällen nach der Behandlung anbieten. Ferner unterstützen wir Sie bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses beziehungsweise der besten Ärzte für Ihren Fall und übernehmen ggf. auch die anfallenden Fahrkosten bei einer ambulanten Operation. Sollten Sie Fragen, Sorgen oder Unsicherheiten haben, können diese in der Krankenhausberatung angesprochen und aus der Welt geschafft werden.

Eine Krankenhausberatung kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen. Rufen Sie uns vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt einfach an. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter oder machen einen Beratungstermin mit Ihnen aus. Unter der Telefonnummer 030-21991-501 können Sie uns montags bis donnerstags zwischen 8 bis 16 Uhr und freitags zwischen 8 bis 15 Uhr erreichen. 

Versicherte und Patienten handeln heute zunehmend eigenverantwortlich, wenn es um Informationen und Recherche rund um die (eigene) gesundheitliche Versorgung geht. Die IKK BB empfiehlt daher interessierten IKK-Versicherten oder Patienten ein hochwertiges Angebot der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), das auch eine regionale Suche nach Krankenhäusern in Brandenburg und Berlin bereithält: Deutsches Krankenhausverzeichnis.

Information für Krankenhäuser

Die IKK BB unterstützt das Entlassmanagement. Patienten haben Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagements durch die Krankenkasse. Bei notwendiger Unterstützung wenden Sie sich mit Einverständnis des Patienten direkt an die IKK BB.

Ansprechpartner und die Kontaktdaten für die Unterstützung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V ab dem 01.10.2017:

Telefon 030 21991 332
Telefax 030 21991 331
E-Mail EntlassMM(at)ikkbb.de    

Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18:00 Uhr , freitags von 8 bis 15 Uhr

Falls Sie Unterstützung beim Entlassmanagement benötigen, faxen Sie uns die unterschriebene Einwilligungserklärung (Anlage 1b Rahmenvertrag) zusammen mit den erforderlichen Informationen aus dem Entlassplan so früh wie möglich und wenn schon bekannt unter Angabe des voraussichtlichen Entlassungstermins.

Bitte faxen Sie die Anträge einzeln je Versicherten (keine Sammelfaxe).

To top