Junge vor den IKK BB's spielt Fußball

Ohne Mehrkosten OTC

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: IKK BB zahlt auch nach dem 12. Lebensjahr

Viele Medikamente für Kinder sind nicht verschreibungspflichtig. Diese Mittel müssen laut gesetzlicher Regelung nur bis zum zwölften Geburtstag erstattet werden. Ist diese Frist abgelaufen können rezeptfreie Medikamente zu einem immensen Kostenfaktor für Familien werden.

Ein guter Grund am IKKids-Programm teilzunehmen, in dessen Rahmen nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt werden.

Zuzahlung Medikamente für Kinder – wie sieht die Regelung im Normalfall aus?

Medikamente für Kinder können verschreibungspflichtig oder nicht verschreibungspflichtig sein. Verschreibungspflichtige Medikamente sind nur mit einem ärztlichen Rezept erhältlich. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden. Diese Mittel werden auch OTC-Medikamente genannt (engl. over the counter - sprich: "über die Ladentheke verkauft").

Bis zum 12. Geburtstag müssen gesetzliche Krankenkassen in der Regel auch Medikamente für Kinder zahlen, die nicht verschreibungspflichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel viele Mittel, die bei Erkältungskrankheiten und Husten verordnet werden. Nach dem zwölften Geburtstag werden nicht verschreibungspflichtig Medikamente von Krankenkassen normalerweise nicht mehr bezahlt.

Eine Ausnahme bilden Entwicklungsstörungen und schwerwiegende Erkrankungen von Kindern. In diesem Fall werden auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente nach dem zwölften Geburtstag gezahlt, sofern die Medikamente für Kinder für die entsprechende Erkrankung Therapiestandard sind.

Verschreibungspflichtige Medikamente sind für Kinder bis 18 Jahre generell von der Zuzahlung befreit.

IKKids-Programm - auch nach dem zwölften Geburtstag keine Zuzahlung für Medikamente der Kinder

Das IKKids-Programm der IKK BB bietet Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren eine attraktive Sonderleistung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. So entfällt die Zuzahlung für Kinder bis zum 18. Geburtstag auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente komplett.

Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem an IKKids teilnehmendem Arzt über ein grünes Rezept verordnet wurden. Außerdem dürfen die Medikamente nicht durch den gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen worden sein. Um die Kosten der Medikamente für Kinder erstattet zu bekommen, reichen Sie das grüne Rezept zusammen mit der Apothekenquittung bei der IKK BB ein.

Noch einfacher geht es, wenn Sie nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Ihr Kind in einer der IKKids Hausapotheken beschaffen. IKKids Hausapotheken rechnen nach Aushändigung des grünen Rezepts direkt mit der IKK BB ab. Sie müssen die Kosten für die Medikamente also nicht zuerst verauslagen. Mehr zu IKKids Hausapotheken.

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