Gehaltsplaner

Berechnen Sie mit Hilfe des Gehaltsplaners ganz einfach den Brutto- und Nettolohn bis hin zu den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Sozialversicherungsbeiträge für Entgelte innerhalb des Übergangsbereichs (ehemals Gleitzone). Dieser beginnt oberhalb der jeweiligen Geringfügigkeitsgrenze und wurde zum 01.10.2022 angepasst. Somit ergibt sich bis 30.09.2022 ein Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro, in der Zeit vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 von 520,01 Euro bis 1.600,00 und ab 01.01.2023 von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro. Die betroffenen Arbeitnehmer zahlen lediglich einen reduzierten, progressiv-ansteigenden Beitragsanteil.

Bei Arbeitsentgelten außerhalb der genannten Entgeltbereiche (z. B. schwankendes Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen), in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die obere Grenze überschreitet, können die Beiträge nicht mit diesem Rechner ermittelt werden.

Wichtig: Die versicherungsrechtliche Beurteilung kann Ihnen der Rechner allerdings nicht abnehmen. Unterstützung dabei leistet das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.

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