
- zur betrieblichen Altersversorgung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. Dezember 2010 - veröffentlicht am 16. März 2011 - eine wichtige Entscheidung gefasst: Nach diesem Urteil sind auch die Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers, die in den vom Arbeitgeber gezahlten Gesamtversicherungsbeiträgen enthalten sind (die sogenannten. Eigenbeiträge), im gesetzlichen Rahmen steuerfrei - und in der Folge grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung ist aber, dass die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich dem Arbeitgeber obliegen. Die Zahlungen an den jeweiligen Versicherer müssen vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst geschuldet und an die Versorgungseinrichtung geleistet werden.
Hinweis: Sicher anwendbar ist diese Entscheidung nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums ab dem Veranlagungsjahr 2011. Für vorhergehende Zeiten steht eine Entscheidung noch aus.
- zur Steuerfreiheit bestimmter Entgeltbestandteile
Thema „Sachbezüge“: Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen grundsätzlich sämtliche geldwerten Zuflüsse, so auch Sachbezüge. Wird jedoch die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro im Kalendermonat insgesamt nicht überschritten, besteht hier Steuer- und damit auch Beitragsfreiheit.
Wichtig hierbei ist, dass es sich bei den 44,00 € um eine Freigrenze handelt. Wird der Betrag überschritten, so bestehen für den vollständigen geldwerten Vorteil Steuer- und in Folge auch Sozialversicherungspflicht.
Im Laufe des Jahres 2012 soll die elektronische Betriebsprüfung als eine auch für die Arbeitgeber potentiell verwaltungserleichternde Maßnahme mit einer freiwilligen Pilotphase starten. An diesem neuartigen Verfahren interessierte Arbeitgeber und Steuerberater können als Pilottester teilnehmen, wenn ihr jeweiliger Softwarehersteller das Verfahren technisch unterstützt. Voraussichtlich ab Juli 2012 soll das Verfahren allen Arbeitgebern angeboten werden. Bei Interesse achten Sie hierzu bitte auf weiterführende Informationen oder Publikationen der DRV Bund und fragen Sie Ihren Softwareanbieter.
Für das Jahr 2012 ergibt sich für Beschäftigte innerhalb der Gleitzone folgender Gleitzonenfaktor:
30 Tage : 40,05 (Beitragssatz KV 15,5 + PV 1,95 + RV 19,6 + AV 3,0) = 0,7491
Nutzen Sie auch den Online-Gleitzonenrechner, er enthält den aktuell geltenden Faktor.