Innungskrankenkassen schließen Exklusiv-Verträge mit zwei großen Filialunternehmen zur Versorgung ihrer an Taubheit grenzend schwerhörigen Versicherten ab Hochwertige aufzahlungsfreie Power-Hörgeräte in über 1.000 Fachgeschäften der Hörakustik bundesweit
Gemeinsame Presseinformation
IKK Brandenburg und Berlin
IKK gesund plus
IKK Nord
IKK Südwest
Potsdam 29.05.2013 Die vier Innungskrankenkassen IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, IKK Südwest und IKK Nord verfolgen gemeinsam das Ziel, Hörminderungen von Versicherten mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit möglichst weitgehend auszugleichen.
Hierzu haben diese IKKn mit den beiden bundesweit tätigen Hörgeräteakustikern GEERS Hörgeräte und KIND Hörgeräte kürzlich vereinbart, Versicherten im Falle einer derartig schweren Hörminderung eine konkrete Auswahl aufzahlungsfreier Hörgeräte in hochwertiger Qualität anzubieten.
Der Vorteil für IKK-Versicherte: Nach erfolgter Anpassung des Hörgerätes durch den Hörgeräteakustiker müssen sie ab sofort lediglich ihre gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät leisten.
Die beteiligten Hörgeräteakustiker GEERS und KIND bieten die aufzahlungsfreien Hörgeräte in jedem der bundesweit über 1.000 Fachgeschäfte für IKK-Versicherte aktiv an.
Sobald sich IKK-Versicherte aus Gründen des Komforts, der Ästhetik oder subjektiver, nicht audiologisch notwendiger Faktoren gegen eine aufzahlungsfreie Versorgung entscheiden, haben diese daraus entstehende Mehrkosten, ggf. auch für Reparaturen, zu tragen.
IKK-Versicherte wenden sich für weitere Informationen direkt an ihre zuständige IKK-Geschäftsstelle: Dort erfahren sie, wo sich nahe gelegene Filialen der Firmen GEERS oder KIND befinden. Auch zu weiteren Fragen zum Thema "Gut hören", beraten die IKK-Mitarbeiter jederzeit gern vor Ort.
Ansprechpartner:
| Gisela Köhler | IKK Brandenburg und Berlin | 0331 64 63 160 |
| Gunnar Mollenhauer | IKK gesund plus | 0391 2806 2002 |
| Angelika Stahl | IKK Nord | 0381 367 2806 |
| Martin Reinicke | IKK Südwest | 0681 93696 3031 |
Eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit liegt nach der Definition der Weltgesundheits-organisation vor, sofern der Hörverlust "auf dem besseren Ohr" > 81 dB als Durchschnittswert der vier Frequenzen von 0,5kHz, 1kHz, 2kHz und 4kHz beträgt.