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 IKK Brandenburg und Berlin
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So werden Sie Mitglied

So werden Sie Mitglied 

Jeder Arbeitnehmer, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann Mitglied der IKK Brandenburg und Berlin werden. Auch Berufsanfänger können mit Beginn ihrer Ausbildung die IKK wählen.

Ganz gleich, ob Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert sind, gelten für den Wechsel zur IKK Brandenburg und Berlin folgende Fristen: Sie können Ihrer alten Krankenkasse zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen.

Ein Beispiel: Herr Mustermann ist Mitglied der Krankenkasse X und möchte zur IKK wechseln. Am 19. Mai 2012 kündigt er deshalb die Mitgliedschaft bei seiner Krankenkasse. Die Kündigungsfrist endet in diesem Fall am 31. Juli 2012 (19. Mai+ zwei volle Kalendermonate). Herr Mustermann wird zum 1. August 2012 IKK-Mitglied.

Entscheiden Sie sich jetzt: Wenn Sie Mitglied der IKK Brandenburg und Berlin werden möchten, benutzen Sie dazu die Wahlerklärung. Sobald uns die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse vorliegt, stellen wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus. Die legen Sie einfach Ihrem Arbeitgeber vor. Wer seine Krankenkasse wechselt, ist dann 18 Monate an diese Entscheidung gebunden.
Ausnahme: Ihre Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag!
Die Ankündigung des Zusatzbeitrages muss einen Monat vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages bei Ihnen eingegangen sein.
Für Sie entfällt der Zusatzbeitrag, wenn Sie innerhalb dieses Monats Ihre Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse eingeht.

Sie benötigen noch weitere Informationen? Unsere Mitarbeiter am IKK-Servicetelefon stehen Ihnen gebührenfrei unter 0800 88 33 244 gern zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir Sie zurückrufen können.

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