Wir freuen uns, dass Sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft bei der IKK interessieren.
Eine gute Wahl, denn im Vergleich mit einer privaten Versicherung erwarten Sie als freiwilliges Mitglied bei der IKK viele Vorteile. Ein individuelles Beratungsgespräch mit einem unserer Kundenberater, um alle Einzelheiten zu klären, lohnt sich also unbedingt, denn als freiwilliges Mitglied bei der IKK
Um sich freiwiilig zu versichern, müssen Sie laut Gesetz allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. So dürfen Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Dies ist gegeben, wenn Sie zu den folgenden Personengruppen gehören:
Wenn Sie sich freiwillig bei der IKK Brandenburg und Berlin versichern wollen, erklären Sie ihren Beitritt innerhalb von drei Monaten nach Eintritt einer der oben genannten Bedingungen (Arbeitsbeginn, Rückkehr ins Inland, Ende der Familienversicherung, Feststellung einer Schwerbehinderung etc.).
Einen entsprechenden Antrag und die aktuelle Information zur Beitragseinstufung finden Sie unten.
Aber nutzen Sie doch gleichzeitig die Kundenberatung der IKK und lassen Sie sich zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in Ihrem individuellen Fall informieren. Nehmen Sie einfach Kontakt auf zu einer unserer Geschäftsstellen.
Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft