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 IKK Brandenburg und Berlin
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Freiwillige Mitgliedschaft

Freiwillige Mitgliedschaft 

So werden Sie freiwilliges Mitglied

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft bei der IKK interessieren.

Eine gute Wahl, denn im Vergleich mit einer privaten Versicherung erwarten Sie als freiwilliges Mitglied bei der IKK viele Vorteile. Ein individuelles Beratungsgespräch mit einem unserer Kundenberater, um alle Einzelheiten zu klären, lohnt sich also unbedingt, denn als freiwilliges Mitglied bei der IKK

  • gibt es keine Wartezeit - Sie erhalten alle Leistungen sofort 
  • erwartet Sie eine Rundum-Vollversicherung - ohne vertragliche Einschränkungen  
  • kann Ihre Familie grundsätzlich kostenfrei mitversichert werden
  • passt sich die Höhe der Beiträge an Ihre finanzielle Lage an

Um sich freiwiilig zu versichern, müssen Sie laut Gesetz allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. So dürfen Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Dies ist gegeben, wenn Sie  zu den folgenden Personengruppen gehören:

  • Sie sind Arbeitnehmer, dessen jährliches Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt und in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat.
  • Sie sind aus anderen Gründen aus der Versicherungspflicht ausgeschieden.
  • Sie waren als Freiwilliges Mitglied in einer anderen Krankenkasse.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Familienversicherung
  • Sie sind schwerbehindert und unter 45 Jahren.
  • Sie sind Spätaussiedler oder deren Ehegatte und Kind.

Und so funktioniert's:

Wenn Sie sich freiwillig bei der IKK Brandenburg und Berlin versichern wollen, erklären Sie ihren Beitritt innerhalb von drei Monaten nach Eintritt einer der oben genannten Bedingungen (Arbeitsbeginn, Rückkehr ins Inland, Ende der Familienversicherung, Feststellung einer Schwerbehinderung etc.).

Einen entsprechenden Antrag und die aktuelle Information zur Beitragseinstufung finden Sie unten.

Aber nutzen Sie doch gleichzeitig die Kundenberatung der IKK und lassen Sie sich zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in Ihrem individuellen Fall informieren. Nehmen Sie einfach Kontakt auf zu einer unserer Geschäftsstellen

Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft

Information zur Beitragseinstufung 2012

Information zur Beitragseinstufung 2011

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Kontakt

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

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