
Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 % der Bruttoeinnahmen begrenzt. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Versicherte, die wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und auf die zusätzlich eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:
Wenn dies auf Sie zutrifft und Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 1 % der Bruttoeinnahmen übersteigen, wenden Sie sich an Ihre IKK. Sie prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Die IKK übernimmt dann für das restliche Kalenderjahr alle weiteren Zuzahlungen zum Beispiel auch die Praxisgebühr.