Die wichtigsten Zuzahlungen
Für einige Leistungen zahlen gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil, so genannte Zuzahlungen. Damit aber niemand zu stark belastet wird, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen.
Die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen, sind begrenzt: In einem Jahr auf 2 % der Bruttoeinnahmen. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 % der Bruttoeinnahmen. Oberhalb dieser Grenze übernimmt die IKK Ihre Kosten für alle Zuzahlungen, zum Beispiel für Arznei- und Heilmittel.
Den Antrag auf Teilweise Befreiung von Zuzahlungen finden Sie hier.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind lediglich die Zuzahlungen für Fahrkosten. Auch die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen sind zuzahlungsfrei.
Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick:
- Verordnete Arznei- und Verbandmittel: 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels,
- Fahrkosten zur stationären Behandlung (zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.
- Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 Euro je Rezept,
- Haushaltshilfe: 10 % der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro,
- Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik): 10 % der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept,
- Hilfsmittel (zum Beispiel Einlagen): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: Zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat je Indikation)
- Krankenhausaufenthalt: Täglich 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr,
- Stationäre Vorsorge und Rehabilitation (Kur): Täglich 10 Euro, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.