Um die tatsächlichen Einnahmen zu berechnen, werden die Einkünfte aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, und zwar neben dem Gehalt, einschließlich Weihnachtsgeld, zum Beispiel auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen.
Davon werden Freibeträge abgezogen. Für 2012 betragen sie 4.725 Euro für einen Ehepartner oder einen Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz und 7.008 Euro für jedes Kind. Bei Alleinerziehenden beträgt der Freibetrag für das erste Kind ebenfalls 4.725 Euro. Die Grenze von 2 bzw. 1 % der Bruttoeinnahmen wird anschließend aus diesen Angaben berechnet.