Und zwar dann, wenn die Fehlstellung der Zähne und Kiefer das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Das beurteilt der Kieferorthopäde an Hand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.
Der Kieferorthopäde stellt einen Behandlungsplan auf, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer IKK einreichen müssen. 80 % der Kosten bezahlt die IKK dann sofort, die übrigen 20 % erstattet sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Haben Sie zwei Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind, trägt die IKK für das zweite Kind von Anfang an 90 % der Kosten und erstattet auch hier die restlichen 10 % bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.