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Fragen und Antworten zum Zahnersatz

Fragen und Antworten zum Zahnersatz 

Sie haben Fragen zum Thema "Zahnersatz"? Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie zusammengetragen und beantwortet.

Was ist eigentlich Zahnersatz?
Unter Zahnersatz versteht man z. B. Kronen, Brücken und Vollprothesen. Die Kosten für die Zahnersatzbehandlung durch den Zahnarzt und die zahntechnische Leistung darf die IKK nur anteilig erstatten. Die Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen wie z. B. Füllungen sind keine Zahnersatzleistungen, sondern gehören zum Bereich der zahnärztlichen Versorgung. Diese sind weiterhin durch den "normalen" Krankenkassenbeitrag abgedeckt.

Was zahlt die IKK für den Zahnersatz?
2005 wurde die bisherige Bezuschussung von therapiebezogen prozentualen Zuschüssen auf so genannte "befundbezogene Festzuschüsse" umgestellt. Der Zuschuss orientiert sich also heute am Befund und der dazugehörigen Regelversorgung und nicht mehr an der durchgeführten Therapie. Das hat den Vorteil, dass jede medizinisch anerkannte Versorgungsform genutzt werden kann, ohne Einfluss auf den Anspruch auf Zuschuss. Die Höhe der Festzuschüsse beträgt im Normalfall 50 Prozent der für die Regelversorgung entstehenden Kosten.

Gelten die Bonusregelungen weiter?
Regelmäßige Vorsorge wird weiterhin belohnt. Die gesammelten Bonusansprüche bleiben erhalten, neue Bonusansprüche können Sie durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen (Erwachsene mindestens einmal jährlich, Jugendliche mindestens zweimal jährlich) sammeln. Sollten Sie Zahnersatz benötigen, sparen Sie durch den Bonus Kosten. Wird Zahnersatz geplant, reichen Sie das Bonusheft mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrer IKK ein.

Ich benötige Zahnersatz, was muss ich tun?
Der Zahnarzt erstellt Ihnen einen Heil- und Kostenplan mit Befund. Diesen reichen Sie zusammen mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer IKK ein. Auf Basis des Befundes wird die Regelversorgung und somit die Höhe des Festzuschusses festgelegt. Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung zieht der Zahnarzt bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab, Sie zahlen nur noch den Eigenanteil. Bei einer andersartigen Versorgung legen Sie die Rechnung Ihrer IKK vor und erhalten von dort den Festzuschuss.

Ich bin von Zuzahlungen befreit, muss ich trotzdem beim Zahnersatz zuzahlen?
Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen Sie auch weiterhin beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung nicht zuzahlen. Sollten Sie allerdings eine aufwändigere Versorgungsform als die Regelversorgung wählen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.

Werden jetzt auch die Kosten für Implantate übernommen?
Der "befundorientierte Festzuschuss" zum Zahnersatz ist unabhängig davon, ob der Patient sich für die Regelversorgung oder eine Suprakonstruktion (d. h. Versorgung von Implantaten mit Kronen, Brücken und Prothesen) entscheidet. In vielen Fällen haben die Krankenkassen bisher gar keine Kosten bei der Vorsorgung von Implantaten mit Suprakonstruktionen übernommen, so dass die neue Regelung die Wahlmöglichkeiten bei der Vorsorgung von Implantaten verbessert. Die Kosten für zahnärztliche Implantate dürfen von den Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmeindikationen übernommen werden.

Soll ich eine private Zusatzversicherung abschließen?
Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie zusätzlich Ihren Eigenanteil (die Kosten die über den Festzuschuss hinausgehen) absichern. Die IKK Brandenburg und Berlin bietet gemeinsam mit der SIGNAL IDUNA verschiedene Tarife an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Zahnersatzbehandlung im Ausland? Trägt die IKK die Kosten?
Grundsätzlich haben Versicherte auch bei einer Zahnersatzbehandlung im EU-Ausland Anspruch auf einen Festzuschuss, wenn die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht. Voraussetzung dafür ist, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan (gemäß Bema) in deutscher Sprache bei der IKK zur Prüfung eingereicht wird. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird der befundorientierte Festzuschuss auch nach Abschluss einer Behandlung im EU-Ausland gezahlt. Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung im Ausland planen, sollten Sie sich zuvor bei Ihrer IKK beraten lassen.

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