Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Zur zahnärztlichen Behandlung zählen Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen und selbstverständlich die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.
Legen Sie einfach beim Zahnarzt Ihre Krankenversicherungskarte vor. Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben. Auch beim Zahnarzt wird eine Praxisgebühr von 10 Euro für den ersten Besuch in jedem Quartal fällig - ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen.
Zahnfüllungen
Loch im Zahn? Die IKK bezahlt die Füllung! Sie übernimmt die Kosten für alle Arten von Amalgam-Füllungen und für folgende Kunststoff-Füllungen:
- alle Arten von Glasionomer-Füllungen (Glaszement) als Langzeitprovisorien, zum Beispiel als Übergangslösung während einer Schwangerschaft,
- alle Kunststoff-Füllungen aus Komposit-Materialien (geschichtete Kunststoff-Füllungen) im Frontzahnbereich,
- alle Kunststoff-Füllungen aus Komposit-Materialien im Seitenzahnbereich bei absoluter Unverträglichkeit von Amalgam oder einer schweren Nierenerkrankung.
Liegt keine Unverträglichkeit von Amalgam oder keine schwere Nierenerkrankung vor, darf die IKK die Kosten für eine Kompositfüllung im Seitenzahnbereich nur bis zur Höhe der Kosten für eine Amalgamfüllung übernehmen. Die darüber hinaus gehenden Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Bei den Füllungen sind die so genannten Begleitleistungen wie Betäubungsspritzen oder Röntgenuntersuchungen natürlich inklusive.
Zahnvorsorge
- Vorsorge für Erwachsene: Die IKK bietet Ihnen pro Jahr bis zu zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, auch wenn Sie keine Beschwerden haben. Nur so kann der Zahnarzt eventuelle Zahn- oder Zahnfleischschäden im Frühstadium erkennen. Je früher Zahnerkrankungen erkannt und behandelt werden, desto länger ist die Lebensdauer Ihrer Zähne. Und sollten Sie dann doch einmal Zahnersatz benötigen, wird Ihre Sorgfalt belohnt: Sie erhalten nämlich einen Bonus, so dass Sie Kosten sparen.
- Vorsorge für Kinder und Jugendliche: Sind schon die Milchzähne stark durch Karies angegriffen, sind auch die nachwachsenden Zähne gefährdet. Deshalb bietet die IKK bereits für Drei- bis Sechsjährige (bei Kindern unter drei Jahren kontrolliert der Kinderarzt die Zähne) besondere Vorsorge-Leistungen: Der Zahnarzt untersucht die Mundhöhle, schätzt das jeweilige Karies-Risiko ein und berät die Eltern über Mundhygiene und zahngesunde Ernährung. Bei besonders kariesgefährdeten Kindern übernimmt die IKK auch die Kosten für eine Behandlung der Zähne mit Fluoridlack, der den Zahnschmelz widerstandsfähiger macht. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren können zwei Mal im Jahr auf Kosten der IKK zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen. Zusätzlich zur Untersuchung zeigt der Zahnarzt Ihren Kindern die richtigen Zahnputztechniken. Zum Schutz vor Karies werden die großen Backenzähne versiegelt, und der Zahnschmelz kann mit Fluorid gehärtet werden. Falls bei Ihrem Kind darüber hinaus ein Besuch beim Zahnarzt erforderlich wird, können Sie selbstverständlich jederzeit einen Zahnarzt auf Kosten der IKK aufsuchen.
Zahnersatz
Für Zahnersatz, das heißt für Kronen, für eine Brücke oder eine Vollprothese zahlt die IKK Festzuschüsse. Die Höhe der Festzuschüsse ist abhängig vom Befund, z. B. einem fehlenden Zahn. Der Festzuschuss deckt die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung bei dem jeweiligen Befund ab. Sie erhalten den Festzuschuss von der IKK aber auch dann, wenn Sie statt der Regelversorgung einen andersartigen oder höherwertigen Zahnersatz wählen. Unabhängig von der Versorgung, für die Sie sich entscheiden, übernimmt die IKK also immer die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Versorgung medizinisch anerkannt ist. Versicherte, die regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen zum Zahnarzt gegangen sind, erhalten als Festzuschuss 60 bzw. 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Einige praktische Fragen zum Zahnersatz beantworten wir Ihnen hier.