Niemand kann zwar verbindlich in die Zukunft schauen, aber dennoch: Für Versicherte, die ihre Gesundheit als eher stabil einschätzen, gibt es ab sofort bei der IKK den neuen Selbstbehalt-Wahltarif. Der hilft Kosten sparen, wenn keine oder nur wenige medizinische Leistungen benötigt werden.
Das heißt aber nicht, dass alle Leistungen, die Sie nutzen wollen, den Tarif beeinträchtigen. Im Gegenteil, viele Gesundheitsleistungen bleiben vom Selbstbehalt unberührt , z.B. :
Der Besuch beim Kassenarzt, wenn keine Verordnungen (Rezepte) folgen
Die verschiedenen Selbstbehalt-Tarife staffeln sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen des Mitglieds. Auf dieser Grundlage errechnen sich ein vom Versicherten zu leistender Eigenanteil an den Gesundheitskosten (Selbstbehalt) und die Höhe der Prämie, die die Kasse im Gegenzug dafür auslobt:
Beitragspflichtiges | Selbstbehalt | Prämie | Pauschale |
|---|---|---|---|
Bis 12.000 EUR | 150,00 EUR | 100,00 EUR | 12,00 EUR |
Bis 20.000 EUR | 300,00 EUR | 200,00 EUR | 24,00 EUR |
Bis 30.000 EUR | 450,00 EUR | 300,00 EUR | 36,00 EUR |
Bis 40.000 EUR | 600,00 EUR | 400,00 EUR | 48,00 EUR |
Bis 50.000 EUR | 800,00 EUR | 500,00 EUR | 60,00 EUR |
Über 50.000 EUR | 1.000,00 EUR | 600,00 EUR | 72,00 EUR |
Die jeweils zum Tarif gehörende Prämie wird im Folgejahr ausgezahlt, nachdem sie gegebenenfalls mit doch angefallenen Leistungen verrechnet wurde. Die Kosten je Arznei- und Heilmittelverordnung, die von der Prämie abgezogen werden können, sind jeweils pauschal und staffeln sich wiederum nach dem gewählten Selbstbehalt.
Der Antrag steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die IKK-Kundenberater vor Ort oder das zentrale IKK-Servicetelefon unter (0800) 88 33 2 44 jederzeit gern zur Verfügung.