Für die hauptberuflich selbstständig Tätigen besteht seit dem 01.08.2009 wieder die Möglichkeit, einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit zu wählen. Dieser Krankengeldanspruch richtet sich nach Art, Umfang und Dauer grundsätzlich nach den bis zum Jahresende 2008 geltenden Vorschriften. Das Krankengeld berechnet sich nach der Höhe des während der Arbeitsunfähigkeit entfallenden Arbeitseinkommens und entspricht 70 Prozent des Brutto-Arbeitseinkommens; höchstens 90 Prozent des Netto-Arbeitseinkommens (Nettolohnprüfung).
Für Kunden, die sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden, wird bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages der allgemeine Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent berücksichtigt.
Als Ergänzung zu dem gesetzlichen Krankengeld- Wahltarif ab der 7. Woche bietet die IKK Brandenburg und Berlin einen Ergänzungs-Wahltarif zur Absicherung des Einkommensausfalles für die Zeit vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Für den Ergänzungs-Wahltarif ist eine zusätzliche Prämie zu entrichten. Es gelten die gleichen Einschränkungen bei der Berechnung des Krankengeldes wie bei dem oben erläuterten gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.
Daneben können hauptberuflich Selbstständige, unständig oder befristet Beschäftigte sowie Künstler und Publizisten weiterhin Krankengeld über einen IKK-Wahltarif Krankengeld für Selbständige absichern: Wie bisher bietet die IKK Brandenburg und Berlin Wahltarife für Krankengeld ab dem15. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Die Tarifhöhe ist aber – anders als zuvor - nunmehr unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko. Der Vorteil bei diesen neuen Krankengeldtarifen liegt darin, dass das Krankengeld im Arbeitsunfähigkeitsfall unabhängig von einer Einkommensprüfung in der gewählten Höhe gezahlt wird. Außerdem ist eine Prämienrückzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Krankengeld von bis zu 3 Monatsprämien vorgesehen. Für diese Wahltarife Krankengeld gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Unser Rat: Lassen Sie sich individuell beraten, welche der einzelnen Krankengeldvarianten für Ihre persönliche Lebens- und Arbeitssituation am besten passt. Senden Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie an, unter 0355-2911-300 (für Brandenburg) oder 030-21991-380 (für Berlin).
Antrag auf Wahltarif Krankengeld für Selbstständige
Wahlerklärung für das gesetzliche Krankengeld
Prämienhöhe: Ergänzungswahltarif Krankengeld Selbstständige 15. bis 42. Tag