Dann können Vorsorgeleistungen (bekannt als Vorsorge-Kur) einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung Ihrer Gesundheit leisten:
Je nach Bedarf im Einzelfall können Sie ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen. Ihr Arzt wird mit Ihnen die für Sie medizinisch notwendigen Leistungen abstimmen und diese auf einem Leistungsantrag bescheinigen, den Sie bei Ihrer IKK erhalten. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bei der IKK ein. Sie wird umgehend über Ihren Antrag entscheiden.
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen einen geeigneten anerkannten Kurort. Wenn Sie zu diesem oder alternativen Kurorten nähere Informationen haben möchten, berät Sie die IKK gerne. Haben Sie den Kurort ausgewählt, stellt die IKK für Sie einen Kurarztschein aus. Im Kurort angekommen - Termin und Unterkunft bestimmen Sie selbst - gehen Sie zu einem Kurarzt, der für Sie einen Behandlungsplan aufstellt. Die IKK übernimmt 100 % der Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der Kosten für die so genannten Kurmittel, das sind zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik. Sie zahlen 10 Euro je Verordnung (für die Originalverordnung auf Kurarztschein) dazu. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die IKK 100 % - es fallen auch keine Zuzahlungen an. Außerdem erhalten Sie für Unterkunft und Verpflegung einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 21 Euro pro Tag.
Sind stationäre Vorsorgeleistungen erforderlich, wählt die IKK gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Vorsorgeeinrichtung aus und legt einen Termin für Sie fest. Die IKK übernimmt sämtliche Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss kein Eigenanteil gezahlt werden. Bis auf einen Eigenanteil von 10 Prozent (mindestens 5, höchstens 10 Euro je Fahrt) bezahlt die IKK auch die Fahrkosten.
Sowohl ambulante als auch stationäre Vorsorgeleistungen dauern in der Regel drei Wochen und können grundsätzlich nach vier Jahren wiederholt werden. Wenn es medizinisch notwendig ist, können Sie auch länger behandelt werden oder schon vor Ablauf der vier Jahre eine weitere Maßnahme in Anspruch nehmen. Stationäre Vorsorgemaßnahmen für Kinder bis 14 Jahre dauern in der Regel vier bis sechs Wochen.