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 IKK Brandenburg und Berlin

Schutz im Urlaub 

In allen Mitgliedsstaaten der EU sind IKK-Versicherte im medizinischen Notfall abgesichert. Das gleiche gilt für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Dafür brauchen Sie nicht viel zu tun: Wir schicken Ihnen auf Anfrage eine europäische Krankenversicherungskarte oder einen Auslandskrankenschein zu. Damit werden Sie im Ausland nach den Vorschriften des Gastgeberlandes medizinisch versorgt. Das Gesundheitssystem ist von Land zu Land verschieden.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, zum Beispiel per Telefon oder Fax. Teilen Sie dem Arbeitgeber 

  • den Beginn der Arbeitsunfähigkeit,
  • die voraussichtliche Dauer und
  • die Adresse Ihres Aufenthaltsortes

mit. Benachrichtigen Sie außerdem die IKK über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.

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