Dafür brauchen Sie nicht viel zu tun: Auf Ihrer IKK-Versichertenkarte befindet sich auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit werden Sie in 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie in Serbien und Montenegro, Kroatien und Mazadonien nach den Vorschriften des Gastgeberlandes medizinisch versorgt.
Für andere Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, schicken wir Ihnen auf Anfrage einen Auslandskrankenschein zu. Dieser gilt für die Staaten Bosnien und Herzegowina, Türkei und Tunesien.
Das Gesundheitssystem ist von Land zu Land verschieden. So ist es in der Regel nicht einfach, herauszufinden, wie man die Karte in den verschiedenen Ländern verwendet und welche Regeln dort gelten.
Smarthone-App zur europäischen Krankenversicherungskarte
Daher hat die Europäische Kommission eine Smartphone-APP herausgegeben, die die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte erläutert. Der Nutzer erhält neben allgemeinen Informationen u. a. eine Liste der Behandlungen und der Kosten, die abgedeckt sind, sowie Notruf-Telefonnummern. Die APP steht für alle gängigigen Smartphones zur Verfügung und ist über diesen Link zu bekommen.
Faltblatt IKK-Urlaubspass
Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz während Ihres Auslandsurlaubs finden Sie auch im Faltblatt IKK Urlaubspass.
Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, zum Beispiel per Telefon oder Fax. Teilen Sie dem Arbeitgeber
mit. Benachrichtigen Sie außerdem die IKK über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.